Hallo zusammen,
Ich habe letztens mit einem Spezel diskutiert und würde mir hierzu gerne euren Rat einholen.
Es geht darum, daß er für den erwerb sämtlicher Führerscheinklassen aktuell noch gesperrt ist sowie eine MPU angeordnet wurde.(Da er früher einmal beim Schwarzfahren mit einem PKW erwischt wurde) Die hierfür erhaltene Strafe hat er bereits verbüßt bzw bezahlt. Genauere Details dazu kenne ich leider nicht.
Nun hat er sich einen 25 km/h Roller gekauft und diesen auch auf sich versichert. Er hat jedoch hierfür nicht die nötige Prüfbescheinigung, möchte diese aber demnächst erwerben.
Allerdings fährt er bereits jetzt, da es laut seiner Aussage, sowie auch meiner Recherche nach nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Jetzt meine Fragen :
1. Ist es wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sie nicht besitzt, oder nur wenn er sie nicht dabei hätte ?
2. Da er nicht im Besitz der Prüfbescheinigung ist, wäre es dann vorsätzlich und wäre dann mit einer höheren Strafe zu rechnen ? Gar einer Straftat ?
3. Wie wäre es im Falle der wiederholungstat ? Bleibt es immer bei einer Ordnungswidrigkeit?
Das würde mich tatsächlich interessieren.
Vielen Dank vorab und bitte bei den Antworten sachlich bleiben. Kommentare wie "soll er sie doch einfach machen" oder ähnliches, bitte sparen. Soweit kann ich selbst noch denken, jedoch würde mich die rechtliche Lage äußert interessieren !
Danke !