Natürlich kann ein Betreiber Schadenersatz verlangen wenn man nicht erscheint, obwohl man reserviert hat. Im entgeht ja dadurch Umsatz und Gewinn. Ich frage mich nur ob das immer zulässig ist.
Wir haben am Donnerstag, also am 2. Weihnachtsfeiertag einen Tisch für 6 Personen reserviert. Wir sind jetzt noch nicht ganz sicher ob unser Sohn mitgehen kann. Er hat einen Infekt. Also Magen Darm. Er ist 16.
Meine Frau wzrde gestern angerufen. Es wurde gesagt, dass sie dann pro Person die nicht kommt 20 Euro verlangen würden.
Icb kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Ich kann es ja verstehen wenn man einfach nicht erscheint. Wenn man allerdings krank wird kann man schließlich auch nichts dafür. Hätte gute Lust komplett alles abzusagen. So geht man schließlich auch nicht mit seinen Kunden um.
Extremes Beispiel. Ich habe ja schon erwähnt, dass man nichts dafür kann wenn man krank wird. Es gibt ja auch noch den Todesfall.
Meine Frage ist also. Können sie Geld verlangen oder nicht? Ich mache eine Umfrage. Trotzdem bitte mit Begründung. Dankeschön