RLP: Nur drei Klassenarbeiten in einer Kalenderwoche?!?
Hallo,
ich besuche die achte Klasse eines Gymnasiums in Rheinland-Pfalz und in der Schulordnung von RLP steht bei § 52 (5), dass in einer Kalenderwoche höchstens nur drei Klassenarbeiten geschrieben werden können (außer bei Nachschreibern). Bei uns in der Schule sind jedoch mehr als drei angekündigt.
Ist dies verboten oder gibt es Ausnahmen, da es ja eine Ordnung und kein Gesetz ist? Ich möchte einfach gerne sicher gehen und das Recht quasi auf meiner Seite haben bevor ich zu den entsprechenden Lehrern und Lehrerinnen gehen werde und ihnen sonst womöglich etwas Falsches vorwerfen würde.
Vielen Dank für die Antworten!
(Anbei ein Foto des Stundenplans und des ensprechenden Abschnittes in der Schulordnung)
