Privatsphäre – die besten Beiträge

Ruhestörung als Grund für systemische Überwachung?

Ich wohne seit einer weile in einer kleinen alten Dachgeschosswohnung. Kurz nach meinem Einzug hat sich direkt die Nachbarin unter mir über Geräusche beschwert. Seitdem bewege ich mich extra vorsichtig, trage Hausschuhe oder Socken, gehe leise und habe einen Teppich ausgelegt.

Trotzdem habe ich nun eine Abmahnung von der Hausverwaltung bekommen wegen wiederholter Lärmbelästigung. Der Nachbarin zufolge wurden über Monate hinweg „Lärmprotokolle“ geführt, in denen minutenweise drinn steht, wann ich mich bewege oder Möbel rumgerückt würden.

Ich bin oft Nachts wach aber bewege mich rücksichtvoll in der Wohnung und laufe absichtlich "leiser". Die meisten Protokollierungen im Lärmprotokoll sind nicht mal "Laute" sondern eben sowas wie mein Laufen (was sie immer als trampeln bezeichnet) und "Möbel rücken" (was in Wahrheit mein Schreibtischstuhl oder mein Bett ist). Wenn man diese Geräusche/Vibrationen weg nimmt sind nurnoch ganz wenige Bemerkungen drin die valide sind, aber das entschuldet die Abmahnung m.M.n trotzdem nicht.

Ich bin ganz schön genervt jetzt da ich mir extra Mühe mache immer, nicht nur zu Ruhezeiten, leiser zu laufen (das ist echt anstrengen weil ich mir dem immer bewusst sein muss) und die Nachbarin macht sowas. Da hätte ich es mir auch sparen können und normal laufen können...

Ich empfinde dieses systematische Protokollieren meines Verhaltens als extrem belastend und übergriffig und mach mir jetzt ständig Gedanken und Sorgen. Es kann doch nicht sein das nur weil es Ruhezeiten sind ich nicht mal mehr normal und rücksichtsvoll in meiner Wohnung von a nach b laufen kann oder an meinen Schreibtisch sein kann weil der Boden halt so laut/hellhörig ist.

Meine Fragen:

  1. Ist eine solche Abmahnung überhaupt rechtlich haltbar?
  2. Welche Rechte habe ich als Mieterin in Bezug auf normale Wohnnutzung und nächtliche Aktivität?
  3. Ist es erlaubt, mich über Monate hinweg so genau zu beobachten und zu protokollieren? Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
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Mit Freundin und einem Freund im Dreierzimmer bei Jugendreise in Spanien (Callella) – wie mit Privatsphäre umgehen?

Hey,

ich (17) fahre diesen Sommer mit meiner Freundin (auch 17) und vier weiteren Freunden mit Ruf Jugendreisen nach Calella. Wir haben dort zwei Dreierzimmer – ich bin also mit meiner Freundin und einem Freund (18) im gleichen Zimmer.

Ich mach mir ehrlich gesagt schon im Vorfeld ein bisschen Gedanken, wie das dann mit Privatsphäre ablaufen soll. Es geht gar nicht um irgendwas Spezielles – aber halt so alltägliche Sachen wie Duschen, Umziehen, vielleicht auch mal ein paar Minuten für uns allein sein oder einfach normal Zeit zu zweit haben, ohne dass jemand direkt daneben ist.

Der Freund ist super korrekt, also es liegt nicht an ihm – aber einfach die Tatsache, als Paar nicht mal kurz „für sich“ zu sein, fühlt sich irgendwie seltsam an. Umtauschen oder umbuchen ist nicht mehr möglich, das ist also fix so.

War vielleicht jemand schon in einer ähnlichen Situation? Wie seid ihr damit umgegangen?

Habt ihr Tipps oder Ideen, wie man das auf lockere Weise regeln oder besser damit umgehen kann?

Würde mich freuen, ehrliche Erfahrungen oder Lösungsideen zu hören – danke euch 🙏

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Meinung des Tages: Sollte es (strengere) rechtliche Regelungen geben, ob/welche Bilder Eltern von ihren Kindern im Netz veröffentlichen dürfen?

(Bild mit KI erstellt)

Mal hier ein nettes Bild des eigenen Nachwuchses auf Instagram, mal dort auf Facebook - auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches. Das sogenannte „Sharenting“ ist schon lange im Trend. Aber sollten Eltern überhaupt Bilder ihrer Kinder im Netz posten dürfen?

Gefahren beim "Sharenting"

Viele Kritiker sehen große Gefahren darin, wenn Eltern ihre Kinder posten - dazu gehört etwa die Verletzung der Privatsphäre: Betroffene Kinder können nicht (mit)entscheiden, ob und was von ihnen veröffentlicht wird - und genau diese Inhalte bleiben oft für immer im Netz.

Derartige Bilder können später auch verwendet werden, wenn es um Cyber-Mobbing geht. Sie könnten den betroffenen Kindern peinlich sein und gegen sie verwendet werden.

Ein besonders großes Augenmerk liegt auf dem Punkt, der für viele der größte in der Kritik ist: Missbrauch der Inhalte - Täter könnten Bilder in sexualisierten Kontexten weiterverbreiten.

Auch Cyber-Grooming ist ein riskanter Faktor: Fremde können gezielt Kontakt mit Kindern aufnehmen, wenn noch weitere Infos über diese verbreitet werden.

Verteidigende Argumente

Die dagegen sprechenden Argumente sind vielfältig und überzeugend. Da stellt sich natürlich die Frage, weshalb so viele Eltern weiterhin ihre Kinder ins Netz stellen. Die Antwort - Fotos sind für viele Familien ein Weg, schöne Momente festzuhalten und mit Familie & Freunden zu teilen – gerade wenn sie weit entfernt wohnen. Durch das Teilen entsteht eine emotionale Nähe und Verbundenheit. Manche gehen so weit, den digitalen Abdruck als Teil ihres Familienalltags zu sehen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Worauf sollten Eltern/worauf würdet Ihr als Elternteil achten, wenn es um das Posten des Kindes im Internet geht?
  • Sollte es hier konkrete rechtliche Vorschriften geben, die das untersagen/erlauben, bzw. eingrenzen?
  • Wie hoch schätzt Ihr die Tragweite der Zweckentfremdung von Kinderbildern im Netz ein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte achtet auch bei einen so kontroversen und sensiblen Thema auf unsere Netiquette.

Viele Grüße!

Euer gutefrage Team

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Eltern sollten generell keine derartigen Bilder posten dürfen 56%
Eltern sollten nur teils derartige Bilder posten dürfen 17%
Eltern sollten derartige Bilder immer posten dürfen 14%
Ich habe eine andere Meinung 13%
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