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Pflegefachkraft Ausbildung?

Ich möchte mich gerne als Pflegefachkraft Bewerben, jedoch bin ich etwas verwirrt und Blicke nicht ganz durch. Im Internet habe ich keine passende Antwort auf meine Frage gefunden deshalb hoffe ich das mir jemand hier helfen kann!

Wie gesagt möchte ich gerne eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machen, aber bin verwirrt weil die Ausbildung inzwischen verallgemeinert ist.

Heißt dass dann ich kann mir aussuchen bei welcher art Unternehmen ich mich bewerben möchte bspw. altenheim, Kinderkrankenhaus ect und werde dementsprechend in andere Unternehmen automatisch versetzt.. ODER muss ich mich dann bei mehreren bewerben um alle Bereiche zu durchleben.

Und außerdem wollte ich wissen ob ich mich bei der pflegeschule UND dem Unternehmen bewerben muss ODER ob ich mich nur ums Unternehmen kümmern muss und die Stellen mir dann eine Schule zur Verfügung.

Ich frage weil es in meiner Nähe pflegeschulen gibt bei denen man sich bewerben muss. Dies habe ich getan und jetzt haben sie gefragt ob ich denn schon ein Unternehmen hätte. Jedoch weiß ich aber jetzt nicht ob das nötig war das ich mich extra bei der schule angemeldet hab. Oder setzt die schule sich dann selber mit dem Unternehmen zusammen?

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Pflegefachfrau-/mann - Ausbildung verkürzen nach Pflegeberufsgesetz?

Hallo zusammen,

ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau und möchte meine Ausbildung um 12 Monate verkürzen.

Laut §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Ausbildungsverkürzung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.

Da ich bereits mein Abitur (anerkannte Hochschulreife) abgeschlossen habe, erfüllt dies einen Verkürzungsgrund. Daher habe ich den Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei meinem Ausbilder eingereicht. Leider erhielt ich die Antwort, dass eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht möglich sei, basierend auf §6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG).

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
(1) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Die beiden Gesetze scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen: §8 Abs. 1 des BBiG ermöglicht eine Verkürzung, während §6 des PflBG dies ausschließt.

An wen kann ich mich wenden, um diese rechtliche Frage zu klären? Sollte ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen oder gibt es eine andere Stelle, die hierbei weiterhelfen kann?

Viele Grüße

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