Ich habe folgendes gelernt: Tätigkeitsbeschreibung von Bürofachhelfer/Bürofachhelferin (§66 BBiG/§42m HWO) bin aber nr mit dem Rücken eingeschränkt. Das seltsame ist das mich Arbeitgeber kontaktieren mit Jobs die höher angelegt sind wie Büro oder Versicherungskaufmann mit Anforderungen die ich nicht gelernt habe- mich auch nicht zutraue oder der Arbeitsort zu weit weg ist-nein ich bin aktuell umhgezogen kann ich mir nicht leisten-bekam Anfrage wo SAP kenntnisse schon vorab erforderlich ist- können die mein Profil nicht richtig lesen?
Die Tätigkeit im Überblick
Kompetenzen
Die Tätigkeit im Überblick
Bürofachhelfer/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §
42m Handwerksordnung (HwO)) übernehmen Büro- und kaufmännische Verwaltungstätigkeiten. Sie sichten und öffnen beispielsweise die
eingehende Post, versehen Anschreiben mit Eingangsstempeln und leiten den Posteingang an die entsprechenden Sachbearbeiter/innen
weiter. Weil Bürofachhelfer/innen wissen, was bei der Erledigung des Postausgangs zu beachten ist, welche Versandmöglichkeiten es gibt und
wo man sich über die Tarife informieren kann, wird die ausgehende Post von ihnen frankiert und termingerecht zur Poststelle gebracht. Auch
Telefonanrufe nehmen sie entgegen und vermitteln sie weiter. Zu ihren Aufgaben gehört es in kleineren Betrieben z.B. auch, Urlaubslisten zu
führen, Rechnungsunterlagen zusammenzustellen und Zahlungsein- sowie -ausgänge zu überprüfen. Darüber hinaus kopieren
Bürofachhelfer/innen Unterlagen, stellen sie in der vorgegebenen Reihenfolge zusammen und legen sie im Besprechungszimmer zurecht.
Außerdem schreiben Bürofachhelfer/innen Briefe, Lieferscheine und Rechnungen, erstellen Serienbriefe und geben Daten ein. Tätigkeiten und
Einsatzbereiche behinderter Menschen hängen unter anderem von der Art und dem Grad der Behinderung ab.