Inkasso trotz PayPal-Rückzahlung und Widerspruch – Ist die Forderung rechtens?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Fall helfen – vielleicht kennt sich jemand mit Verbraucherrecht oder Inkasso gut aus.
Ich habe im Januar 2025 bei einem Lebensmittel-Lieferservice eine Bestellung im Wert von 161,27 € aufgegeben. Die Lieferung wurde zwar zugestellt, war jedoch nicht vollständig. Der Lieferfahrer war bereits weg, als ich die fehlenden Artikel bemerkte. Ich habe den Kundenservice mehrfach kontaktiert – aber über mehr als 30 Tage hinweg keine Antwort erhalten.
Daraufhin habe ich am 31.01.2025 einen Käuferschutzantrag über PayPal gestellt. Dieser wurde zu meinen Gunsten entschieden, da der Händler nicht innerhalb der Frist reagiert hat. Der volle Betrag von 161,27 € wurde mir durch PayPal zurückerstattet.
Trotzdem bekam ich am 06.06.2025 eine Zahlungsaufforderung vom Händler. Ich habe am selben Tag schriftlich widersprochen und auf die abgeschlossene Rückzahlung über PayPal hingewiesen. Danach folgten:
- am 16.06.2025 eine Mahnung → ebenfalls schriftlich widersprochen
- am 26.06.2025 eine weitere Mahnung → wieder sachlich widersprochen
Alle meine Widersprüche wurden ignoriert – eine Anfrage wurde einfach als „erledigt“ markiert, ohne auf meine Argumente einzugehen. Ich habe daraufhin mein Kundenkonto selbst gelöscht, da keine offenen Forderungen bestanden.
Am 14.07.2025 erhielt ich dann ein Schreiben von einem Inkassobüro, das nun 205,01 € fordert – also die ursprüngliche Summe plus Gebühren. Das Ganze basiert nach wie vor auf der bereits zurückerstatteten Zahlung.
Ich habe dem Inkassoschreiben am selben Tag schriftlich widersprochen (per E-Mail mit PDF-Anhang) und dabei Folgendes klargestellt:
- Der Betrag wurde am 31.01.2025 durch PayPal zurückerstattet
- Ich habe der Forderung bereits ab der ersten Zahlungsaufforderung widersprochen (06.06.2025)
- Alle Mahnungen wurden sachlich bestritten
- Der Händler hat sich über 30 Tage nicht zurückgemeldet
- Ich habe sämtliche Nachweise (PayPal-Bestätigung, Widersprüche, Kontoaktivität etc.)
- Darf ein Inkassobüro überhaupt beauftragt werden, wenn die Forderung von Anfang an bestritten wurde?
- Muss ich überhaupt noch reagieren, wenn ich fristgerecht widersprochen habe?
- Ist die Forderung noch gültig, obwohl PayPal zu meinen Gunsten entschieden hat?
- Dürfen die mich bei der Schufa melden, obwohl die Forderung nachweislich strittig ist?
- Sollte ich mich an die Verbraucherzentrale oder Inkassoaufsicht wenden?