Die Frage ist wirklich schwer zu googeln. Ich finde nur 10 Jahre alte Gerichtsurteile oder Impressum-Generatoren ...
Ich habe mich in den letzten Tag viel mit der Impressumspflicht beschäftigt. Und mir ist aufgefallen, dass die Aussagen immer in die gleiche Richtung gehen.
- Es wird für die Kontaktaufnahme bei rechtlichen Problemen benötigt.
- Der normale Nutzer braucht es nicht.
Was ich hieran nicht verstehe: Bei der Registrierung einer DE TLD müssen die Kontaktinformationen doch bei der DENIC hinterlegt werden. Diese können auch bei berechtigtem Interesse abgefragt werden. Früher waren diese von jedem einsehbar, mittlerweile, vermutlich aus Datenschutzgründen, nicht mehr.
Warum reichen diese Informationen nicht aus? Eine Whois Protection ist bei der DENIC nicht erlaubt und es ist aus meiner Sicht viel aussagekräftiger als ein Impressum, welches von einem Webseitenbetreiber geschrieben wurde.