Website-Impressum: (In welcher Form) Nötig, wenn das Unternehmen aufgelöst wurde, die Website aber online bleiben soll?
Hallo zusammen,
ich programmiere und betreue eine Website für ein nunmehr ehemaliges Architekturbüro; die Geschäftsauflösung ist zum 31. Oktober 2021 vollzogen worden.
Die Website soll jedoch online bleiben, einfach als Zeitzeuge der 30-jährigen Projektgeschichte der Architekten und der künstlerischen Veranstaltungen, die in ihrem Bürohaus stattfanden.
In welcher Form ist nun das Impressum noch nötig, sofern überhaupt?
- Naturgemäß besteht jetzt weder eine Gewinnabsicht, noch kann überhaupt Gewinn erzielt werden.
- Nach wie vor gibt es keine Werbebanner, Tracker oder sonstigen Unfug.
- Ein Link zu einer externen Website soll verbleiben; zumindest der Haftungsausschluss hinsichtlich des Inhalts dieser externen Seite sollte verbleiben, oder?
- Wie ist das mit den für Architekturbüros obligatorischen Angaben (Eintrag in Architektenkammer), Umsatzsteuer-ID, Gerichtsstand & Co.?
- Nach unserem Verständnis geht die Verantwortlichkeit für den Inhalt auf die beiden Ex-Geschäftsführer und nunmehr Privatpersonen über.
- Ganz oben im Impressum würde ich einen klar sichtbaren Hinweis geben, dass das Geschäft am 31.10. aufgelöst wurde.
Vielen Dank für Ihre und Eure sachdienlichen Hinweise, ggf. nach Klärung weiterer Details!
1 Antwort
- Naturgemäß besteht jetzt weder eine Gewinnabsicht, noch kann überhaupt Gewinn erzielt werden.
Spielt keine Rolle
- Nach wie vor gibt es keine Werbebanner, Tracker oder sonstigen Unfug.
dito
- Ein Link zu einer externen Website soll verbleiben; zumindest der Haftungsausschluss hinsichtlich des Inhalts dieser externen Seite sollte verbleiben, oder?
Ja, klar.
- Wie ist das mit den für Architekturbüros obligatorischen Angaben (Eintrag in Architektenkammer), Umsatzsteuer-ID, Gerichtsstand & Co.?
Die fallen weg.
- Nach unserem Verständnis geht die Verantwortlichkeit für den Inhalt auf die beiden Ex-Geschäftsführer und nunmehr Privatpersonen über.
Genau
- Ganz oben im Impressum würde ich einen klar sichtbaren Hinweis geben, dass das Geschäft am 31.10. aufgelöst wurde.
Ja. Dazu würde zusätzlich ein Pop-up auf der Einstiegsseite machen.
Herzlichen Dank. Mehr als die von mir aufgelisteten Punkte beinhaltet unser Impressum nicht und da Du keine weiteren Ergänzungen hattest, vermute ich, dass zumindest das Brenzligste erledigt sein wird, wenn ich Deine Empfehlungen umsetze. Viele Grüße.