Website-Impressum: (In welcher Form) Nötig, wenn das Unternehmen aufgelöst wurde, die Website aber online bleiben soll?

1 Antwort

  • Naturgemäß besteht jetzt weder eine Gewinnabsicht, noch kann überhaupt Gewinn erzielt werden.

Spielt keine Rolle

  • Nach wie vor gibt es keine Werbebanner, Tracker oder sonstigen Unfug.

dito

  • Ein Link zu einer externen Website soll verbleiben; zumindest der Haftungsausschluss hinsichtlich des Inhalts dieser externen Seite sollte verbleiben, oder?

Ja, klar.

  • Wie ist das mit den für Architekturbüros obligatorischen Angaben (Eintrag in Architektenkammer), Umsatzsteuer-ID, Gerichtsstand & Co.?

Die fallen weg.

  • Nach unserem Verständnis geht die Verantwortlichkeit für den Inhalt auf die beiden Ex-Geschäftsführer und nunmehr Privatpersonen über.

Genau

  • Ganz oben im Impressum würde ich einen klar sichtbaren Hinweis geben, dass das Geschäft am 31.10. aufgelöst wurde.

Ja. Dazu würde zusätzlich ein Pop-up auf der Einstiegsseite machen.

sastopeit 
Fragesteller
 09.12.2021, 13:12

Herzlichen Dank. Mehr als die von mir aufgelisteten Punkte beinhaltet unser Impressum nicht und da Du keine weiteren Ergänzungen hattest, vermute ich, dass zumindest das Brenzligste erledigt sein wird, wenn ich Deine Empfehlungen umsetze. Viele Grüße.

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