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Eingenheim oder Elternhaus?

Liebe Community,

ich habe eine Frage bzgl Eigenheim.

Heutzutage ist es unfassbar schwer sich ein Eigenheim leisten zu können und trotzdem haben viele junge Leute den Wunsch danach, so wie ich.

Ich wohne zur Miete mit meiner Freundin in einer Haushälfte von so ca 100qm2. Das Haus ist anstatt in die Breite, eher in die Länge gezogen weil es genau die Hälfte vom Haus ist.

Es verteilt sich über 3 Etagen mit Keller, 1 Bad, großer Wohn-und Essbereich und 2 weiteren Zimmern. Das Haus gehört meinem Stiefvater der auch nebendran in der anderen Hälfte mit seiner Frau lebt. Eigentlich gehört zu dem Haus noch 1 weiteres Schlafzimmer was aber zurzeit noch zum anderen Haus gehört, das Zimmer ist nur durch eine dünne Wand getrennt die man einfach durchtrennen kann.

Jetzt zerbrechen wir uns den Kopf was wir machen sollen...

Die Eltern von meiner Freundin wohnen in einem großen Haus, nicht weit weg von uns aber in einem deutlich ruhigen Ort, am Wald. Unser Mietshaus ist an einer Hauptstraße mit viel Verkehr. Das Elternhaus von meiner Freundin könnten wir in ein paar Jahren bekommen. Zusätzlich ist in der Nähe vom Elternhaus ein freies Grundstück auf dem man ein Haus bauen könnte > was natürlich unsere 1. Überlegung war aber vom Budget her würden wir uns derartig verschulden...

Dann überlegen wir uns die ganze Zeit ob wir dieses Mithaus das meinem Stiefvater gehört, zu kaufen. Wir müssten hier einiges neu machen, neue Fenster, Böden, Wasserschaden seit Jahren im Bad, Keller etc. Einen Garten haben wir auch der zwar klein ist aber besser als nichts ist.

Wir verstehen uns nicht sonderlich gut mit meinem Stiefvater da er Rechte am Haus hat z.B wer zur Miete wohnt oder was am Haus gemacht wird, gerade auch weil er direkt nebendran in der anderen Hälfte lebt. Meine Angst ist das es Streiterein geben wird wenn wir das Haus kaufen und renovieren wollen und die andere Frage ist, ob wir das überhaupt machen sollen? Das Haus wird schon seit jahrzehnten abbezhalt und es sind keine Großen Schulden mehr vorhanden aber man müsste von innnen alles neu ausbauen.

Nur ist es schlau das wir ein neues Haus bauen und uns extrem Verschulden obwohl wir irgendwann sowieso das Elternhaus meiner Freundin bekommen oder nicht?, oder sollen wir dieses Haus umbauen und uns auf eventuelle Streiterein mit der Familie einlassen?

Wir wollen auch in wenigen Jahren Kinder aber ein Haus zu bauen ist zu teuer, was unsere Kinderplanung deutlich nach hinten werfen würde weil wir erstmal jahrelang Eigenkapital ansparen müssten. Vorallem wollen wir nicht 2000€ jeden Monat an Kredit abbezahlen und können somit uns nichts mehr leisten. In Miete zu wohnen ist aber auch blöd... oder doch Eigentumswohnung?... oder einfach dieses Haus meines Stiefvaters aufkaufen und renovieren? Auf Dauer kann man in diesem Haus wegen der Mängel nicht leben wenn nichts gemacht wird.

Danke schonmal !

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Was ist der Unterschied zwischen Erben, Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch?

Ich werde aus dem ganzen nicht mehr schlau. Im Internet bekomme ich Kopfschmerzen und auch mein Rechtsanwalt.

Hier ein Beispiel.

Unser Großvater ist verstorben vor 2 Jahren und hinterließ 5 Erben. Er hinterließ einige Grundstücke. Zu Lebzeiten hat er mir (Enkel) ein Grundstück vermacht. 3 Jahre und 4 Monate stand ich im Grundbuch. Dies war eine Schenkung. Jetzt nach ganzem Hin und her Haben wir uns als Familie einen Anwalt geholt um gegen jenen außerhalb der Familie (verstorbener Onkel hat einen Sohn und der Onkel ist nicht aus dem Testament genommen worden).

Also gibt Es 2 Erbschaften

  1. Sind drei Grundstücke (Wert 100.000€)
  2. Mein Grundstück (Wert 170.000€, abzüglich der 3 Jahre 125.000€)

Der Gegnerische Anwalt (von Außerhalb der Familie) hat ein Forderung gestellt von einem Erbauseinantersetzungsanspruch von 20.000 (zu Erbschaft 1 mit den 3 Grundstücken und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch von 5000 € (zu Erbschaft 2 (Haus mit Grundstück)) gefordert.

Das ist es was ich nicht verstehe. Der Pflichtteil ist doch die Hälfte, die alle doch anfordern können (In meinen Fall 125.000€ davon die Hälfte sind 62.500€)

Diese 62500€ müsste ich auszahlen. Dann bekommt jeder pro Kopf 12.500€ von mir.

Aber warum hat der Gegnerische Anwalt denn das Erbe 1 davon mit abgezogen, sodass ich 25000 Pflichtteilsergänzungsanspruch und dann durch 5 teile und somit auf den Wert von 5000€ komme.

Gut für mich wäre es, aber danach wird bestimmt nicht still sein. Der Pflichtteil muss noch ausgezahlt werden oder nicht.

Kann mir das einer erklären? Mein Rechtsanwalt hat keine Zeit für mich in nächster Zeit auch nicht telefonisch und mich macht es langsam fertig.

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