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Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

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Freundin (Auszubildende) wird auf der Arbeit beleidigt?

Ich musste es mir schon lange anhören von meiner Freundin und so langsam habe ich das Gefühl, ich muss selber etwas tun bzw. melden, da meine Freundin Angst hat Ihre Ausbildungsstelle zu verlieren.

Es fing damit an, dass sie in der Ausbildung im Autohaus fast ausschließlich nur Autos herumfährt zum Waschen, Aufbereiter, Kunden etc., die Wäsche wäscht, Geschirr abspült und essen für die Arbeitskollegen holen darf.
Wenn sie etwas neues lernen möchte, dann wird ihr nur gesagt, dass sie die Grundkenntnisse am PC nicht kennt und es deshalb schwer ist ihr was beizubringen.

Ab und zu lassen die Arbeitskollegen auch mal dumme Sprüche ab, weil sie meine Freundin zu dumm finden oder ihnen irgendwas nicht passt wenn sie z.B. beim essen holen irgendwas vergessen hat.

Heute dann der Supergau: Meine Freundin durfte wieder mal essen holen, diesmal bei McDonalds, dannach sollte sie noch beim Supermarkt etwas für den Betrieb kaufen. Sie kommt an und dann macht der Arbeitskollege sie an weil der Burger kalt ist und sagte zu ihr "Aus dir wird nie was werden du fettes stück scheisse, selbst eine Scheibe Brot ist schlauer als du", der Ausbilder daraufhin: "Ignorier das einfach".

Sie hatte schonmal den Betrieb gewechselt, das ist nun der zweite Betrieb. Sie fühlt sich aber bei diesem Arbeitsklima garnicht wohl und hat Angst davor das Autohaus bei der Handwerkskammer schlecht zu reden und keine andere Stelle zu finden. Sie ist auch kurz vorm Ende der Ausbildung, nur noch bis Mai 2021. Kann ich nicht für Sie bei der Handwerkskammer die Vorfälle melden?

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