Wie ist die Gültigkeit von Zusätzen unter einem Verkehrszeichen?
Meiner Meinung nach besagt diese Schildersammlung folgendes:
- Es gilt ein eingeschränktes Halteverbot (max. 3 min).
- Auf dem Seitenstreifen.
- Für Bewohner mit Parkausweis Nr. G gilt es nicht.
- Ansonsten gilt das eingeschränkte Halteverbot nur von 19 bis 7 Uhr.
Meine Fragen dazu:
- Habe ich das korrekt interpretiert?
- Gilt in der Zeit von 7 bis 19 Uhr kein eingeschränktes Halteverbot, das heißt, man darf dort auf dem Seitenstreifen parken?
- Gibt es eine Vorschrift, die besagt, wie die ergänzenden Zeichen logisch miteinander verknüpft sind?
