Guten Morgen,
aktuell habe ich das Problem, dass ich seit mehreren Jahren (5-8) eine unangemeldete griechische Landschildkröte habe (damals geschenkt bekommen und nicht gewusst dass man diese anmelden muss), bin jetzt vor gut einem Jahr umgezogen und habe eine zweite gekauft, dieses mal mit EG-Bescheinigung, diese Papiere hatte ich irgendwie verloren und erst vor kurzem wieder gefunden. Nun würde ich gerne beide Schildkröten am neuen Wohnort anmelden. Das Problem: Die alte Schildkröte existiert auf dem Papier nicht, mit der unteren Naturschutzbehörde habe ich über das Problem bereits gesprochen, diese meinten ich solle ihnen eine Mail mit Fotos von Schildkröte und Freilandgehege zusenden und den Sachverhalt erläutern.
Blöd gesagt wird die Schildkröte ja im Moment "illegal" gehalten und könnte mir entnommen werden, wie hoch ist da die Wahrscheinlichkeit, dass das passieren wird? Kennt ihr vielleicht auch die entsprechenden Rechtsquellen auf welchen das Landratsamt meinen Fall bearbeiten wird, damit ich mich ein wenig informieren kann? Ich wohne in Bayern.
Vielen Dank im Voraus.