Steuern Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen?
Wenn man in einem Jahr 10.000 € Verlust macht bei einer ausländischen Bank und das in der Steuererklärung angibt dann speichert das Finanzamt diese 10.000
und wenn man im nächsten Jahr 10.000 € Gewinn macht und keine sonstigen Einkünfte wird das dann zuerst verrechnet oder kann man zuerst den Grundfreibetrag ausschöpfen?
Also die 10.000 im nächsten Jahr wären ja steuerfrei weil es unterhalb des Grundfreibetrags liegt aber was macht das Finanzamt zuerst?
verrechnet das Finanzamt zuerst mit dem gespeicherten 10.000 € Verlust aus dem Vorjahr und man hat dann wieder 0 verlust der vorgetragen werden kann oder bleibt der Verlust bestehen weil der Grundfreibetrag ausgenutzt werden darf