Führungszeugnis – die besten Beiträge

Jagdschein/Führungszeugnis?

Hallo,

Folgende Thematik:

Ich habe vor den Jagdschein zu machen, habe jedoch vor vier Jahren eine kleine Jugendsünde im BtMG begangen. Es ging um 1g Cannabis.

Ich habe keine Strafe erhalten. Keine Sozialstunden, keine Geldstrafe. Nichts.

Dies war selbstverständlich auch das letzte Mal, dass ich mit Cannabis in Berührung kam.

Ich kann die evtl. kommenden Antworten nachvollziehen, dass man niemanden der Drogen konsumiert an Waffen lassen soll. Das sehe ich genauso. Jedoch ist dieses Vergehen bereits vier Jahre her.

Ich bin jetzt 22, mit 18 begann ich die Jugendsünde.

Das einfache Führungszeugnis habe ich bereits angefordert und in diesem sind keine Einträge vorzufinden.

Ich bin inzwischen schon öfters mit auf die Jagd gegangen, habe geholfen Hochsitze zu bauen, war mit auf dem Ansitz, habe Wild aufgebrochen etc. und bin dadurch eben auf den Entschluss gekommen, dass ich meinen Jagdschein machen möchte, da mich das Thema Wild/Wald/Natur/Pflege etc. sehr interessiert.

Nun zu meiner Frage:

Wie bereits erwähnt habe ich das einfache Führungszeugnis schon angefordert - ohne Eintrag.

  1. Wird die Waffenbehörde, wenn ich den Jagdschein bestehen sollte, bei der Überprüfung das erweiterte Führungszeugnis anfordern?
  2. Habe ich dort einen Eintrag, obwohl ich keinerlei Strafe bekommen habe?
  3. Wie stehen meine Chancen, den Jagdschein dann letztendlich auch ausgehändigt zu bekommen?

Ich bedanke mich im Voraus für kommende Antworten und Informationen.

Recht, Jagd, Führungszeugnis, Jagdrecht, Jagdschein, Betäubungsmittelgesetz

Absage wegen Führungszeugnis?

Hey Leute,

ich habe mich für eine Stelle als Sachbearbeiter in der Buchhaltung beworben, dort erhielt ich dann auch eine Zusage. Nach Zusendung der Vertragsunterlagen, wollte das Unternehmen noch ein Führungszeugnis von mir. Leider sind in diesem Führungszeugnis zwei Einträge. Eintrag Nr. 1 - Gefährliche Körperverletzung, Verurteilung zu 90 Tagessätzen. Meine Freundin wurde sexuell von einem Mann belästigt, daher habe ich ihm mit Gehstützen auf den Kopf gehauen.

Eintrag Nr. 2 - Hehlerei. Habe über Ebay Kleinanzeigen im Mai 2019 ein Smartphone gekauft. Drei Monate später im August kam die Polizei, da das Smartphone gestohlen gewesen ist. Ich wusste natürlich nichts darüber, der Verkäufer hat mir diesbezüglich nichts gesagt. Leider hatte ich auch keine Rechnung dazu, ich habe es im guten Glauben erworben, allerdings weit unter dem Marktpreis. Daher wurde ich bezüglich Hehlerei zu 20 Tagessätzen verurteilt. Rechtskräftig wurde der Urteil im November 2019. Die Körperverletzung fand ein Jahr davor statt.

Hat das Unternehmen nun das Recht mir deshalb abzusagen? Schließlich kann ich bei dem Smartphone nichts dafür; denn das wurde mir als Grund zur Absage genannt. Marktpreis 700€. Kaufpreis 380€ neu.

Zudem wurde ich meiner Meinung nach bei der Eingruppierung in die Tarifgruppe sehr niedrig eingestuft, für die Buchhaltung. Tarifgehalt sind etwas unter 2.200€ Brutto gewesen + übertarifliche Zulage. Es handelt sich um ein führendes Speditionsunternehmen, das weltweit tätig ist, mit 30.000 Mitarbeitern.

Wäre der Strafbefehl mit dem Smartphone nicht passiert, hätte ich keine Einträge im Führungszeugnis, da die Körperverletzung bei genau 90 Tagessätzen lag, daher wäre es nicht eingetragen.

Kann ich rechtlich gesehen noch gegen den Verkäufer des Smartphones klagen, sodass dann eventuell beide Einträge wieder aus dem Führungszeugnis gelöscht werden?

Vielen Dank im Voraus

Bewerbung, Recht, Führungszeugnis

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