Was steht im Führungszeugnis (Belegart "O") bei Vorstrafe?
Moin!
Ich bin wegen Trunkenheit am Steuer, ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Dies war auch nicht mein erster "Vorfall"!
Ich wurde zu 5 Monaten auf Bewährung verurteilt (natürlich völlig zu recht, weiß ich wohl!)
Der Führerschein unerreichbar, ohne MPU, auch kein Weg da wieder ran zu kommen, tat erstmal weh, aber ich habe gelernt, das es auch ohne geht.
Das ist nun 15 Jahre her, ein KfZ-Führerschein interressiert mich nicht mehr, aber ein Bootsführerschein würde mich sehr reizen, dafür brauche ich entweder einen KfZ-Führerschein oder ein Führungszeugnis Belegart O.
Kann mir das, nach all den Jahren noch zu Verhängnis werden?
Bin mittlerweile Vater von 3 Zwergen (Alter: 11/10/10) und möchte den Kids auch noch was bieten.
1 Antwort
Deine Eintragung im Führungszeugnis wird gemäß §34 Bundeszentralregistergesetz nach 3 Jahren getilgt und taucht nicht mehr im Führungszeugnis auf.
Wegen deines Führerscheins:
Wurde dir wirklich ein lebenslange Sperrfrist verhängt, dass die Fahrerlaubnisbehörde dir keine Fahrerlaubnis erteilen darf.
Ansonsten würde ich dir empfehlen die Neuerteilung zu beantragen und die MPU meistern.