Ich nehme eine andere Person für die Zulassung von meinem Auto, gibt es das?

Ich höre nichts, aber auch gar nichts von den Gesetzen zur Veränderung der Verkehrslage, seit dem Ende der Merkel Regierung. Kann sein dass ich auch nicht genug danach suche.

Natürlich kann ich einen Freund bitten mein Auto zu fahren und wenn was passiert, der Polizei sagen, dass ich der Halter bin und so weiter also eine Erklärung: (Es sei denn ich habe eine exklusiv-Versicherung abgeschlossen, die das ausschließt)

Bisher war es so, dass mir das Auto gehört und ich einen Fahrzeugbrief besitze, der das bestätigt.

Dieses Verfahren ist umgeändert worden und anstelle des Fahrzeugbrief ist an die erste Stelle der Fahrzeugschein eingesetzt worden und zwar noch von der Merkel Regierung.

Jetzt die Frage: Wenn ich mein Auto zulasse was mir gehört, mit dem Fahrzeugbrief, kann ich dann auch eine andere Person bitten, auf die ich es zulasse, die das Auto dann fährt was mir gehört oder geht das nicht ? Ich meine jetzt aktuell 20 23 bei der Scholz Regierung. Falls es dann noch Fragen gibt zu der gesetzeslage ich wohne in NRW.

Dass ich mein Auto, was ich mir auch zulasse, mit meinem Fahrzeugschein, was mir gehört, auch jemandem geben kann, dem ich es ausLeihe unter Angabe derselben Bedingung, ist ja klar,
aber ich will halt einen Fahrzeugschein haben, auf dem eine andere Person draufsteht, für das Auto was mir gehört.
Ja das geht, der Fahrer kann ein Anderer sein 50%
Mir gefällt das Thema nicht ich habe keine Antwort 50%
Nein. Der Fahrzeugschein muss die selbe Person wie der Brief sein 0%
Das Thema ist gut ich weiß es aber nicht 0%
fahrer, fahrzeugbrief, fahrzeugschein, Halter

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