https://www.hwk-ufr.de/artikel/stellenangebote-der-handwerkskammer...
Schwerbehinderte Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Dies steht vielleicht in der Ausschreibung aber wie kann es der Schwerbehinderte beweisen?
Ist das Gleichbehandlungsgesetz also nur ein "Taschenspielertrick" der Bundesregierung? Möchte die Regierung ihr Gesicht wahren und sagen, was sie geleistet hat und in wirklichkeit ist das ein Rohrkrepierer.
Wenn sie einen Schreinermeister oder Holztechniker suchen und der Schwerbehinderte ist beides. Jetzt hat er vielleicht aufgrund geringerer Berufserfahrung schon keine gleiche Befähigung, fachliche Leistung, Eignung mehr. Er muss ja in allen 3 Punkten mindestens gleichwertig sein wie ein anderer Bewerber und dass lässt sich nie beweisen.
Deshalb gehört das Gesetz auf den Müllhaufen.