Wie kann Schwerbehinderter beweisen, dass nicht ein anderer bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt wird?
https://www.hwk-ufr.de/artikel/stellenangebote-der-handwerkskammer...
Schwerbehinderte Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Dies steht vielleicht in der Ausschreibung aber wie kann es der Schwerbehinderte beweisen?
Ist das Gleichbehandlungsgesetz also nur ein "Taschenspielertrick" der Bundesregierung? Möchte die Regierung ihr Gesicht wahren und sagen, was sie geleistet hat und in wirklichkeit ist das ein Rohrkrepierer.
Wenn sie einen Schreinermeister oder Holztechniker suchen und der Schwerbehinderte ist beides. Jetzt hat er vielleicht aufgrund geringerer Berufserfahrung schon keine gleiche Befähigung, fachliche Leistung, Eignung mehr. Er muss ja in allen 3 Punkten mindestens gleichwertig sein wie ein anderer Bewerber und dass lässt sich nie beweisen.
Deshalb gehört das Gesetz auf den Müllhaufen.
2 Antworten
"ein schwerbehinderter hat z.B aufgrund eines körperlichen Handycaps einen Ausweis mit dem Grad der Behinderung "GdB". Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Wer das nicht macht, muss eine Strafe zahlen.
Es gibt also wirklich Unternehmen, die gerne einen Menschen mit einer Behinderung einstellen, weil sie dann von dieser Abgabe efreit sind und dazu auch noch gutes tun.
in Deutschland sind bis 39 MA monatlich 125 € und darüber sogar mtl. 220 € zu zahlen. Es gibt keine Einmalzahlungen. Verpflichtung... hmmm haarspalterei... Der Unternehmer kann wählen: Anstellung eines Schwerbehinderten oder auf ewig zahlen. Es ist ein Dauerfreikauf
"Dies steht vielleicht in der Ausschreibung aber wie kann es der Schwerbehinderte beweisen?"
Muss er nicht. Firmen kriegen zudem Zuschüsse für Anstellung von Schwerbehinderten, d.h. wenn die Eignung und das Wissen gleich ist dann wäre die Firma selbst sehr blöd da zu "tricksen"
"Jetzt hat er vielleicht aufgrund geringerer Berufserfahrung schon keine gleiche Befähigung" --> das wäre aber bei einem anderen, nicht schwerbehinderten Mitbewerber aber doch dasselbe.
Ja, das wäre dasselbe. Und wo sind jetzt die Vorteile des Schwerbehinderten? Wo ist der Bonus bei der Einstellung? Ich kann nichts sehen.
wozu bonus ? nicht ausschließen erreicht man mit guter , überzeugender bewerbung den maschinenscheinen, beurteilungen .
Weisst du wieviel das ist, das sind 300€ oder so. Da kann er pfeiffen auf diesen Zuschuss. Was ich jetzt aber nicht weiß, ist das nur bei öffentlichen AG, also öffentlicher Dienst so, dass es diesen Zuschuss gibt oder auch bei priveten AG?
Sie sind eben nicht gesetzlich verpflichtet, jemanden einzustellen. Die bezahlen eine kleine Abgabe ab 20 MA aufwärts.