Was heisst: Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.?
https://www.hwk-ufr.de/artikel/stellenangebote-der-handwerkskammer...
In dieser Stellenanzeige habe ich das gelesen. Ist das nur ein Trick?
Arbeitgeber müssen in ihren Ausschreibungen auch nicht aufführen, dass Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht allerdings vor, dass jede öffentliche oder interne Anzeige diskriminierungsfrei zu sein hat. Dadurch sollen Ausschreibungen vermieden werden, die ohne sachlichen Grund bestimmte Bewerbergruppen ausschließen. Inzwischen ist der Zusatz „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt“ üblich.
Warum schreibt man so einen Zusatz wenn man die Leute doch nicht einstellt und auch einstellen muss? Ist es nur deshalb, dass man sagen kann, oh man o man seht her: Das ist ja ein sozialer behindertenfreundlicher Betrieb.
Außerdem: Wie kann ein schwerbehinderter beweisen, dass ein anderer bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt wird.
Diese ganzen Gesetze bringen nichts wenn man nichts beweisen kann. In diesem Stellenengebot steht z.B. Holztechniker oder Meister. Ich bin jetzt z.B. beides und habe noch ein Studium. Ein anderer ist z.B. nur Meister und hat dafür aber länger Berufserfahrung.
Somit kann man die Eignung schon nicht miteinander vergleichen. Selbst die Befähigung und die fachliche Leistung kann man nicht vergleichen. Es gibt kein System (Punktesystem) wie man das berechnen könnte. Ergo gehört dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgeschafft. Deshalb hat noch kein Schwerbehinderter eine Stelle bekommen.
Im Gegenteil: Der Schwerbehinderte wird eingeladen, dass der AG seiner Verpflichtung nachgekommen ist und dann kann er sagen, die Eignung, Befähigung, fachliche Lesitung, waren im Wesentlichen nicht gleich. Selbst wenn der Schwerbehinderte Meister, Techniker und Ingenieur ist.
"Im Wesentlichen" ist auch recht schwammig. Das ist sehr unkonkret.
2 Antworten
Arbeitgeber können sich von dieser Vorschrift gegen eine Geldbuße "freikaufen". Hier wird darauf hingewiesen, dass Behinderte bevorzugte eingestellt werden, um zu vermeiden, dass jemand z.B. wegen angeblicher Geschlechterdiskriminierung auf Einstellung klagt.
ja, weiß ich. Aber was ist, wenn eine Frau auf Einstellung klagt und beweist, dass sie mindestens genau so qualifiziert ist? Dann hat man gleich der Klage den Boden entzogen, wenn man die Einstellungsbedingungen in der Ausschreibung klar stellt, nämlich dass man Behinderten den Vorzug gibt.
Dem Schwerbehinderten fehlt die Berufserfahrung. Da das Studium aber ja auch schon Jahrzehnte zurück liegt und du danach nicht wirklich gearbeitet hast, kannst du keine Berufserfahrung vorweisen.
Da wird dich realistischer weise keiner mehr einstellen, wenn du schon bald in Altersrente gehst. Auch wenn du es unfair findest.
Das hat mit Schwerbehindertendiskriminierung zu tun, nicht mit Geschlechterdiskriminierung. Wenn ein AG diese 5 Prozent Schwerbehinderte nicht hat, dann bezahlt er eine "MIniabgabe."