Pfand für importierte Getränkedosen mit aufgeklebtem DPG-Logo?
Auf importierten Getränkedosen findet sich manchmal ein Aufkleber mit DPG-Logo, entweder nur mit diesem Logo allein oder ein größerer Aufkleber mit zusätzlichen Angaben wie Importeur, Zutatenliste, Strichcode, etc.
Diese Dosen werden von Pfandautomaten meist nicht akzeptiert. Kann ich trotzdem vom Händler das Pfand verlangen, auch wenn die Dose woanders gekauft wurde?
Anders gefragt: Ist das DPG-Logo auf dem Aufkleber "echt" in dem Sinne, daß der Importeur sich am Pfand-System beteiligt? Oder ist es eine Art "Fälschung", mit der der Importeur seine Ware als in Deutschland verkehrsfähig erscheinen lassen möchte?