In meinem Wohnhaus wurde vor ein paar Jahren ein Mann erschlagen und ausgeraubt- auch sein Keller.
Dies passierte über längere Zeit - ca eine halbe Stunde Gelärme und auch Schritte durchs Stiegenhaus in den Keller.
Ich war der einzige Anwohner, der sich 'traute' eine Aussage an die Polizei zu geben.
Fakt war, dass definitiv ZWEI Menschen daran beteiligt waren. (entsprechende Geräusche und Wortwechsel).
Als ich erneut (nach der Befragung- nach der Auffindung des Opfers gefragt wurde (Haustüre Kripo) meine Aussage bei der entsprechenden Polizeistelle- des Krimalbeamten (Kriminalhauptkommisar) machte, kam dies wie es schien bei weiteren Ermittlungen nicht an- bzw wurde nicht nachgegangen. So wurde letztendlich nur ein Täter angeklagt- und das Geschehen als 'Tat eines Einzeltäters' dargestellt, was defintiv nicht der Fall war.
Frage ist jetzt- gilt auch 'Hören' nicht als Aussage- selbst wenn dies eindeutig zeigt, dass mehr als ein Täter daran beteiligt war?