Haben die Rechnungsabgrenzungsposten immer einen festen Platz, was Soll und Haben angeht?
Moin,
ich blicke im öffentlichen Finanzwesen in der Doppik bei den Rechnungsabgrenzungsposten noch nicht so richtig durch.
Ich habe folgende Angaben bezüglich Aktivposten:
- sonstige Forderungen (noch zu erhaltende Betriebseinnahmen)
- aktive Rechnungsabgrenzung (im Voraus geleistete Betriebsausgaben)
Und Folgendes zu Passivposten:
- sonstige Verbindlichkeiten (noch zu leistende Betriebsausgaben)
- passive Rechnungsabgrenzung (im Voraus erhaltene Betriebseinnahmen)
Hierzu haben wir auch diverse Beispielfälle bearbeitet, bei denen ich mir oft nicht so ganz sicher bin, welche Konten nun berührt werden und ob diese im Soll oder Haben stehen.
Nachdem ich mir nun aber noch mal alle Beispiele angeschaut habe, fiel mir auf, dass der aktive Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen Forderungen in jedem Fall im Soll standen und der passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie die sonstigen Verbindlichkeiten immer im Haben.
Ist das immer der Fall? Bei (normalen) Buchungssätzen kann es ja mal sein, dass Forderungen oder Verbindlichkeiten sowohl im Soll als auch im Haben stehen. Forderungen können ja beispielsweise zunehmen (Soll) und abnehmen (Haben).