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Verkehrsrecht Handyverstoß?

Hallo Gemeinde,

ich befinde mich aktuell mitten im Prüfungsstress und habe leider mein erstes Delikt im Straßenverkehr begangen.

Ich gebe offen zu, dass ich beim Fahren nicht angeschnallt war.

Darüber hinaus wird mir jedoch ein Handyverstoß vorgeworfen, den ich so wirklich nicht begangen habe.

Tatsächlich war es so, dass ich das Handy nur kurz umlagern wollte: Ich hatte es zuvor in die Mittelkonsole gelegt, wo es mich beim Schalten behindert hat. Deshalb wollte ich es in die Seitentür legen. Dabei hatte ich es kurz in der Hand, um anschließend weiterfahren zu können, ohne dass es stört.

Genau in diesem Moment wurde ich von der Polizei angehalten.

Aus Nervosität habe ich gegenüber den Beamten eingeräumt, dass ich nicht angeschnallt war was ja auch stimmt, aber fälschlicherweise gesagt, dass ich keinen Handyverstoß begangen hätte, sondern nur einen Kfz-Ladestecker in der Hand gehabt hätte. Das stimmt so nicht, es war tatsächlich kurz das Handy.

Allerdings: Ich habe das Handy nicht benutzt, sondern wirklich nur kurz von A nach B gelegt.

Das reine „Halten“ eines Handys ohne Nutzung ist nach § 23 Abs. 1a StVO nicht verboten.

Daher überlege ich nun, ob ich Einspruch gegen den Handyvorwurf einlegen soll bzw. Lohnt es sich überhaupt und verschlimmere ich den Verstoß damit ? Ich bin nicht in der probezeit und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen.

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Typisch BMW-SUV – Mit dem Mittelfinger davongefahren?

Hallo liebe Leute,

ich fahre jeden Tag auf dieser Straße – sie ist dreispurig. Ich überhole dort regelmäßig, ganz normal nach links und regelkonform. Aber so etwas wie heute ist mir noch nie passiert. Wie immer war an der Ampel rot, alle standen. Als es langsam auf Grün schaltete, fuhren die Fahrzeuge gemächlich los. Ich hielt mich an die erlaubten 50 km/h und wollte links überholen.

Doch genau in dem Moment, als ich überholen wollte, hat der Fahrer eines typischen BMW-SUV gemerkt, was ich vorhatte – und zack, er beschleunigte plötzlich richtig stark. Ich musste auf 65 km/h hoch, um noch sicher an ihm vorbeizukommen. So ein Verhalten habe ich noch nie erlebt.

Aber damit nicht genug: Als ich ihn schließlich überholt hatte, zeigte er mir einfach den Mittelfinger. Ich war echt fassungslos. Ich wollte ihn eigentlich zur Rede stellen, aber er hat sofort das Weite gesucht. Ich bin dann langsam weitergefahren und konnte ihn leider nicht mehr identifizieren – aber ich habe mir sein Nummernschild notiert.

Bin danach direkt zur Polizeiwache gefahren und habe den Vorfall so geschildert, wie es passiert ist. Die Beamten meinten, dass der ausgestreckte Mittelfinger eine ernste Beleidigung ist und als schwere Straftat gewertet wird. Daher hat sich der BMW-Fahrer wohl auch so schnell vom Acker gemacht.

Jetzt frage ich euch: Was meint ihr – soll ich wirklich eine Anzeige erstatten, obwohl ich nur das Nummernschild habe, aber die Person nicht eindeutig erkennen konnte?

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