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Dürfen Betreuer auf Wohngruppen Umarmen?

Triggerwarnung: Sv !!!

Ich habe Probleme um Hilfe zu bitten bei Problemen.. besonders bei meiner Betreuerin, weil Ich irgendwie eingeschüchtert von Ihr bin. Finde Sie halt voll Cool und hübsch irgendwie.. bin aber schon 24.. und wohne da eben auf einer betreuten Wohngruppe, weil es zuhause nicht klappt. Meine Mam hat mich auch schonmal geschlagen öfter.. nicht fest aber so das es schon ein Vertrauensbruch gab. Letztens hatte meine Betreuerin Nachtbereitschaft. Mir ging es in dieser Nacht gar nicht gut. (Essstörung und kleine Panik attacke) habe mich geritzt weil ich total neben mir stand und total am out zonen war. Und naja.. ich wäre total gerne zu meiner Betreuerin gegangen und um Hilfe gebeten. Aber hab mich nicht getraut. Vor allem weil mir die Worte meiner Mama in den Ohren lagen: Man kann sich auch rein steigern, anderen nenschwn geht es viel schlechter, komm mal wieder klar.. usw.

Und ich habe so ein krasses Bedürfnis nach Nähe.. z.b. umarmen oder so.. gleichzeitig aber auch totale angst davor.. weil ich dann denke oh gott was passiert jetzt mit mir wenn sie mich umarmt.. also total gegensätzlich eigentlich. Ich habe auch die whatsapp Nummer der Betreuerin worüber ich ihr auch schreiben darf. Dürfen Betreuer einen überhaupt umarmen. Hab bei einer anderen Bewohnerin gesehen das die geweint hat und dann hat eine Betreuerin ganz lieb den Arm um Sie gelegt und gefragt was denn los sei.

Hat jemand schonmal Erfahrungen gemacht auf Wohngruppe? Wäre sehr dankbar.

Ps: Bin weiblich.

Angst, Betreuer, Nähe, Psyche, schüchtern, SVV, junge Erwachsene, Wohngruppe

Mein gesetzlicher Betreuer hat gesagt, ich muss solange in der Heimeinrichtung bleiben, bis die Wohnung eingerichtet ist?

Hallo, mein gesetzlicher Betreuer hat zu den Heimerziehern geschrieben, dass ich doch nicht zum 1.8 einziehen darf (obwohl der Mietvertrag schon unterschrieben ist und das Einzugsdatum 1.8 angegeben wurde), weil die Wohnung mit Möbeln eingerichtet werden muss.

Mein Heimerzieher hat zu den gesetzlichen Betreuer eine Mail geschrieben, dass sie es mit mir nicht schaffen werde und es nicht möglich ist, auf einmal die Wohnung mit Möbeln vollständig einzurichten. Auch hat der Heimerzieher gesagt, sie können mit mir eine Waschmaschine, Bett om Kleiderschrank aufbauen, aber eine Küche mit Kochfeld kriegen es die Heimerzieher mit mir nicht mehr hin, da es Mehraufwand ist und die Heimerzieher keine Handwerker sind.

Da hat mein gesetzlicher Betreuer zu den Heimerziehern hinter meinen Rücken geschrieben, dass ich dann halt so lange nach dem 1.8 in der Kinder- und Jugendheimeinrichtung bleiben und leben muss, bis ich mit den Heimerziehern die Wohnung mit den Möbeln vollständig einrichte

Mein Heimerzieher hat gesagt, dass sie es nicht schaffen mit mir die Wohnung gemeinsam vollständig mit den Möbeln einzurichten.

Handelt es sich dann anhand der Aussagen um einen guten oder schlechten gesetzlichen Betreuer?

Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung entscheiden, dass ich doch ab 1.8 nicht in die eigene Wohnung einziehen darf und so lange in der Heimeinrichtung leben muss, bis ich die Wohnung mit den Heimerziehern vollständig eingerichtet habe?

Ist das von ihm in Ordnung?

Macht da der gesetzlicher Betreuer seine Arbeit gut?

Was kann ich da stattdessen machen?

Was soll ich tun?

Wohnung, Möbel, Anwalt, Gesetz, Behinderung, Betreuer, Betreuung, Betreuungsrecht, Gesetzeslage, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Rechtslage, Aufenthaltsbestimmung

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