Darf der gesetzlicher Betreuer mir verbieten mit falschen Freunden zu treffen?
Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung mir verbieten mit falschen Freunden zu treffen, die mich ausnutzen oder Drogen wie z.b Cannabis konsumieren?
5 Antworten
Ein gesetzlicher Betreuer hat in der Regel kein Recht, einer betreuten Person den Umgang mit bestimmten Menschen, wie zum Beispiel Freunden oder Bekannten, zu verbieten. Das Grundgesetz schützt die persönliche Freiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 GG), zu dem auch das Recht auf freie Wahl der sozialen Kontakte gehört.
Ein Betreuer ist verpflichtet, die Wünsche der betreuten Person zu berücksichtigen, solange diese nicht zu einer erheblichen Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen der Person führen. Wenn der Betreuer also der Meinung ist, dass bestimmte Freunde einen sehr negativen Einfluss auf Sie haben und Sie dadurch ernsthaft gefährdet sind, kann er versuchen, Sie davon zu überzeugen, den Kontakt zu vermeiden. Ein generelles, bindendes Verbot kann er jedoch nicht aussprechen.
Indreikt ja, wenn die Betreung das Aufenthaltsbestimmngsrecht beinhaltet, und sich der betreute in einer Ligenschaft befindet die dem Betreuer untersteht, kann der Betreuer über eine Kombination aus Aufenthaltsbestimmungsrecht und Hausrecht den Kontakt entsprechend (stark) einschränken.
Hallo,
nein.
LG
Vorher waren es Freunde und jetzt Falsche Freunde? Die Gesetze bestehen immernoch lol, egal ob du dich mit Freunden, Falschen Freunden, Hunden, Katzen oder sonst wem triffst.
mit falschen Freunden zu treffen, die mich ausnutzen oder Drogen wie z.b Cannabis konsumieren?
DAS solltest du dir selbst verbieten
Also kann er mir das verbieten?