Darf der gesetzlicher Betreuer mir verbieten mit falschen Freunden zu treffen?

5 Antworten

Ein gesetzlicher Betreuer hat in der Regel kein Recht, einer betreuten Person den Umgang mit bestimmten Menschen, wie zum Beispiel Freunden oder Bekannten, zu verbieten. Das Grundgesetz schützt die persönliche Freiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 GG), zu dem auch das Recht auf freie Wahl der sozialen Kontakte gehört.

Ein Betreuer ist verpflichtet, die Wünsche der betreuten Person zu berücksichtigen, solange diese nicht zu einer erheblichen Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen der Person führen. Wenn der Betreuer also der Meinung ist, dass bestimmte Freunde einen sehr negativen Einfluss auf Sie haben und Sie dadurch ernsthaft gefährdet sind, kann er versuchen, Sie davon zu überzeugen, den Kontakt zu vermeiden. Ein generelles, bindendes Verbot kann er jedoch nicht aussprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Indreikt ja, wenn die Betreung das Aufenthaltsbestimmngsrecht beinhaltet, und sich der betreute in einer Ligenschaft befindet die dem Betreuer untersteht, kann der Betreuer über eine Kombination aus Aufenthaltsbestimmungsrecht und Hausrecht den Kontakt entsprechend (stark) einschränken.

Hallo,

nein.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst mehrfachbehindert und studiere

Vorher waren es Freunde und jetzt Falsche Freunde? Die Gesetze bestehen immernoch lol, egal ob du dich mit Freunden, Falschen Freunden, Hunden, Katzen oder sonst wem triffst.


JungerKind 
Beitragsersteller
 05.08.2025, 11:05

Also kann er mir das verbieten?

mit falschen Freunden zu treffen, die mich ausnutzen oder Drogen wie z.b Cannabis konsumieren?

DAS solltest du dir selbst verbieten


JungerKind 
Beitragsersteller
 05.08.2025, 11:05

Warum sollte ich mir das selbst verbieten?