Hallo liebe Community,
ich weiß wirklich nicht weiter und möchte alles richtig machen, sodass mir keine Nachteile entstehen.
Ich habe ca. 2 Jahre Bürgergeld erhalten und nun wird gesagt, es wäre eine Bedarfsgemeinschaft.
Partnerin und ich wohnen am 01.08.2025 1 Jahr gemeinsam in der Wohnung, Sie arbeitet, zahlt die Miete alleine und verdient ca. 2.900€ Netto. Telefonisch wurde natürlich der Begriff "Freundin" oder "Partnerin" schonmal erwähnt oder erfragt und auch dass sie ca. 2.900€ Netto verdient, ob man dann überhaupt etwas bekommt.
geforderte Unterlagen:
- WBA, WEP, EK, VM vollständig und unterschrieben
- Abschlagsplan Heizkosten
- Kontoauszüge 3 Monate / alle Konten in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
- Sparbücher ALLER im Haushalt lebenden Personen
- Lebensversicherungen/Rentenversicherung
- Personalausweis Kopie
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Nachweise Vermögen, PKW, etc,
- Lohnabrechnungen 3 Monate
- Wohngeld prüfen lassen (in Arbeit, wird eh verweigert, stehe nicht im Mietvertrag und wegen ihres Gehalts)
FRAGE: Muss ich NICHTS zu meiner Partnerin angeben? Name ist bekannt aber muss Sie das Gehalt angeben und nur keine Nachweise darüber oder soll ich gar nichts über sie angeben?
Wie genau muss ich das ganze angehen oder formulieren um nichts falsch zu machen?
Ich danke Euch allen vielmals im Voraus....
Peter