Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder.
Nach der Geburt des ersten Kindes ist die Mutter für ein Jahr in Elternzeit gegangen, während der Vater Vollzeit gearbeitet hat. Aus finanziellen Gründen war es nicht möglich, dass Mutter und Vater gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Beim zweiten Kind fordert der Mann nun, dass die Mutter – nach dem Mutterschutz – Vollzeit arbeiten geht, während er selbst ein Jahr Elternzeit nimmt und sich zu Hause um das Neugeborene kümmert. Auch hier ist es aus finanziellen Gründen nicht möglich, gemeinsam in Elternzeit zu gehen.
Hinweis: Beide Kinder werden aus gesundheitlichen Gründen nicht gestillt, sondern mit Babymilch bzw. später Beikost gefüttert.