Kann man dafür belangt werden, weil man auf dem Strandstreifen/Seitenstreifen steht wegen Müdigkeit?
Auf der Autobahn/Landstraße. Nehmen wir an, man fährt auf der Autobahn. Plötzlich ist man am Gähnen, weil man müde ist. Die Aufmerksamkeit und Konzentration lassen nach. Der Müdigkeitswarner schaltet sich ein und piepst und piepst. Man bemerkt, dass man müde ist und somit fahrunfähig und nicht fahrtauglich. Der nächste Parkplatz ist 18 km weg. Jedoch fallen schon die Augen zu. Man stellt sich auf den Standstreifen. Kann man hierfür belangt werden, weil man verbotswiedrig auf dem Standstreifen steht? Wie sieht es auf der Landstraße mit dem Seitenstreifen aus? Kann man hierfür belangt werden?