Hallo zusammen,
ich habe mir am 06.02.2025 einen gebrauchten Ford Puma mit ca. 59.500km gekauft. Das Auto war zum 09.07.2020 das erste Mal über ein Autohaus angemeldet.
Zugelassen habe ich das Auto nun am 12.06.2025 da mein Leasing-Firmenwagen am 30.06.2025 zurückging.
Nach einem kleinen Wildunfall am 19.06.2025, fahre ich das Auto nach Reparatur der Verkleidung, nun seit dem 29.07.2025 wieder. Nach ca. 1500km am 05.08.2025 nun der Schock. Motorkontrollleuchte geht an und die Ford Pass App meldet ein Problem mit dem Abgaswert/-Anlage. Nach ersten Einschätzungen und 4-mal Fehlerlöschung trat die Anzeige der Motorkontrollleuchte immer schneller auf.
In Rücksprache mit der FORD Werkstatt wurde als Ursache eine falsche Gemischbildung diagnostiziert, was den Rückschluss auf eine defekte Lambdasonde o.ä. gibt.
Da die Händlerin ca. 2 Stunden von mir entfernt wohnt, habe ich mit ihr per Whatsapp kommuniziert, das ich die Fehler hier auslesen lasse und auch die Ursachenforschung hier machen lasse, bei meinem FORD Händler, und ihr eine Kostenvoranschlag zukommen lasse, was alles gemacht werden muss und welche Kosten entstehen. Da ich jedoch erfahren habe, das Sie auch nur eine „freie Werkstätte“ als Partner hat und dieser auch kaum Deutsch spricht (habe ihn angerufen) habe ich mich dafür entschieden ihr zeitgleich zu sagen, dass ich die Reparaturen auch bei meinem Ford-Händler machen lasse und sie alles was mit der Lambdasonde und dem Katalysator anfällt (inkl. Arbeitsstunden) zu 50% ihre zutragenden kosten sind. (Sie schuldet mir auch immer noch eine Antenne und eine Kofferraumabdeckung, die bei Abholung des Autos plötzlich nicht mehr da waren).
Nun meine Frage: Die Gewährleistung hat die Händlerin vertraglich auf 12 Monate gekürzt, was an sich ok ist, jedoch zählt nach 6 Monaten nach dem Kauf die Beweislastumkehr auf den Käufer und nicht Verkäufer. Da das Problem jedoch zum 05.08.2025 (auch bildlich dokumentiert) zum ersten Mal aufgetreten ist, sollte die Verkäuferin ja normalerweise bewiesen, dass der Mangel nicht schon vorher vorlag. Des Weiteren zählen Lambdasonde und Katalysator nicht zu den klassischen Verschleißteilen sondern eher zur Gewährleistung dazu. Muss sie also eigentlich die vollen Kosten tragen und kann ich das Auto im Notfall auch wieder als Gewährleistung an die Händlerin zurückgeben?
Das ganze kommt mir mittlerweile sehr komisch vor, da ich auch von ihr die HU gemacht bekommen hatte und während der HU ist plötzlich aufgefallen, das die Bremsscheiben unbedingt ausgetauscht werden müssen, weil die schon sehr weit unten waren. Zeitgleich stand auch in der Anzeige auf Mobile.de nicht drin, das es ein Unfallfahrzeug war (ist auf Mobile.de keine Pflicht das anzugeben lt. Ihren Aussagen).
Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand Tipps an die Hand geben könnte, der das vllt. auch schonmal durchgemacht hat.