Elektronische Patientenakte: Team Zustimmung oder Team Widerspruch?
Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde diese Woche nach einer über dreimonatigen Testphase bundesweit eingeführt. Bereits im Januar wurde für alle gesetzlichen Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Ab Oktober soll sie für Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtend sein, für Patientinnen und Patienten bleibt sie freiwillig. Wer also keine ePA möchte, kann weiterhin widersprechen. Die ePA speichert Gesundheitsdaten wie Rezepte, Impfungen, Arztbriefe, Befunde oder Medikationspläne einrichtungsübergreifend und ermöglicht es Versicherten, eigene Daten hinzuzufügen sowie Zugriffsrechte individuell zu steuern. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, Doppeluntersuchungen und Bürokratie zu vermeiden sowie den Datenaustausch zu erleichtern.
Der geschäftsführende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die ePA als „Zeitenwende“ für das Gesundheitssystem. Er ist überzeugt, dass die Behandlung durch vollständige Labordaten und Befunde optimiert werde. Darüber hinaus wird bessere Forschung durch die Verfügbarkeit zuverlässigerer, anonymer Daten begünstigt. Ferner sei der Datenschutz gewährleistet, sodass die Vorteile einer digitalen, strukturierten und sicheren Akte die Risiken überwiegen. Zum Schutz der Daten gelten strenge Sicherheitsvorgaben wie PIN-geschützter Zugriff, Freigaberechte und technische Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Krankenkassen wie die AOK betonen, dass die ePA Versorgung effizienter mache, da alle relevanten medizinischen Unterlagen zentral und jederzeit verfügbar sind.
Patientenschutz-Verbände haben nach wie vor Bedenken gegen die ePA. Sie kritisieren bspw. die mangelnde Feinsteuerung der Datenfreigabe, die Komplexität der Bedienung sowie Datenschutzrisiken. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz (DGHS) wirft der Regierung „Irreführung” vor. Gegenüber KNA erklärte DGHS-Vorstand Eugen Brysch am Montag, dass entgegen der bisherigen Darstellung, Versicherte derzeit keine Möglichkeit hätten, einzelne Dokumente nur bestimmten Ärzt:innen oder Apotheken zur Einsicht freizugeben. So könne bspw. ein Orthopäde erkennen, dass ein Patient psychotherapeutisch behandelt werde, selbst wenn dieser die entsprechende Information nur für neurologische Fachärzt:innen freigegeben habe. Brysch forderte daher, die künftige Bundesregierung müsse die Einführung der ePA aussetzen, bis eine differenzierte Zugriffskontrolle gewährleistet sei.
Quelle
- Wie findet Ihr es, dass für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wurde, sofern sie nicht widersprachen?