Krankgeschrieben nach Eigenkündigung – Arbeitgeber zweifelt AU an, was tun?
Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 19.04.2025 zum 31.05.2025 selbst gekündigt. Die Kündigung wurde dem Arbeitgeber per Einwurf-Einschreiben am 23.04.2025 zugestellt.
Seit dem 22.04.2025 bin ich durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben (Letzte Krankmeldung endet morgen). Die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgte im Zusammenhang mit einer geplanten Weisheitszahnoperation, über die mein Arbeitgeber vorab informiert war. Anschließend wurde ich mehrfach wegen körperlicher Beschwerden sowie ab dem 07.05.2025 wegen psychischer Belastung krankgeschrieben – sämtliche Bescheinigungen wurden lückenlos vorgelegt und stammen vom Hausarzt.
Mein Arbeitgeber hat mir inzwischen mitgeteilt, dass er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anwaltlich überprüfen lässt und offenbar Zweifel an deren Echtheit hegt. Zusätzlich wurde mein Urlaubsantrag über 18 Tage Resturlaub, den ich ab dem 07.05.2025 einreichen wollte, abgelehnt.
Habe ich noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung, oder kann der Arbeitgeber den Beweiswert der AU erschüttern? Und ob weitere Schritte (z. B. Lohnklage) sinnvoll oder notwendig sind.