Ich beschäftige mich seit Dezember mit dem Reparieren defekter iPhones, habe alle 3 aus meiner Familie wieder zum Laufen gebracht und bin auf den "Geschmack" eines netten und ggf. auch ertragreichen Hobbies gekommen.
Viele der als defekt im Netz angebotenen iPhones haben eine iCloud- oder -Gerätesperre. Es gibt ein ca. 100 € teures Tool, mit dem man dauerhaft diese und andere Sperren löschen und das Handy auf den "nackten Werkszustand" zurücksetzen kann.
Darf man das als Nebengewerbe, bzw. als gewerbliche Dienstleitung anbieten? Es könnte durchaus sein, dass das ein geklautes darunter ist. Wie wäre die rechtliche Situation, wenn der Käufer der Dienstleistung versichert, rechtmäßiger Eigentümer zu sein?