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Arge - Umschulung oder Weiterbildung als Hilfsarbeiter?

Hallo zusammen,

bitte nagelt mich jetzt nicht auf die genaue Begriffe fest... ^^ aber folgendes:

Ich bin zur Zeit seit kurzem Arbeitssuchend/-los gemeldet und beziehe auch Arbeitslosengeld 1 (ca. 1000€).

Nun möchte ich eine Umschulung (Ausbildung mit Zeugnis) machen, mir wurde soweit auch schon alles zugesagt -wobei ich noch keinen Bildungsgutschein in der Hand habe- und habe auch schon einen Betrieb gefunden, der das alles mit machen und mich ausbilden würde.

Jetzt ist nur die Frage wie bzw in welcher Form ???

1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.

2.Fall - mit diesem Bildungsgutschein - aber wieviel habe ich dann am Ende des Monats auf der Hand? Im Gespräch mit der Arge kam heraus, dass anscheinend das Azubi Gehalt mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet und letzten Ende gedeckelt wird. Jedoch bekomme ich in diesem Fall ja noch die Fahrtkosten!? und andere Vergütungen wie Schulungsmaterial bezahlt!? und mit meinen angenommen 1000€ Arbeitslosengeld verrechnet.... wo komme ich da am Ende dabei raus?

Jetzt wurde mir noch eine dritte Variante schmackhaft gemacht:

3.Fall - Als Hilfkraft angestellt und dann im Betrieb weiter-/ausbilden - Hierbei soll ich mich bald möglichst als Hilfskraft anstellen lassen (wohl grob mit 1300€ Gehalt) und später dann die Ausbildung beginnen, jedoch weiter als Hilfskraft angestellt.

Bei der dritten Variante bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und mir wird bei der Ausbildung/ Umschulung auch noch die Fahrtkosten bezahlt?

Habe ich dann letzen Endes eine "klassische Ausbildung mit Zeugnis" ?

Ist das dann eine normale Berufsausbildung?

etc....

Es kommt mir ein bisschen spanisch vor bzw. so als würde man mich hier nur gerne als "vermittelt" abstempeln wollen können... und der Arge entstehen so weniger kosten wohl ^^

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen und mir einige Fragen beantworten und Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

Ausbildung, ALG I, ARGE, Umschulung, Weiterbildung, Arbeitslosengeld I, Hilfskraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Muss ich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, wenn ich mich arbeitSUCHEND aber noch nicht arbeitsLOS gemeldet habe?

Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage: Wenn man sich aufgrund einer Kündigung von Arbeitgeberseite aus bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hat (ist fristgerecht erfolgt, da das Ende der Beschäftigung der 31.07.2025 ist), muss man dann zu diesem Zeitpunkt der Agentur für Arbeit bereits für Maßnahmen, Jobangebote etc. zwingend zur Verfügung stehen oder ist dies erst der Fall ab dem Zeitpunkt, ab dem man sich arbeitslos meldet? Hintergrund ist: Man hat eine Kündigung zum 31.07.2025 bekommen, möchte aber aus privaten familiären Gründen die Meldung der Arbeitslosigkeit erst im Oktober 2025 vornehmen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 damit nach hinten verschieben, was ja möglich ist, wenn man die Frist für die ArbeitSUCHENDmeldung eingehalten hat. Für die Zeit zwischen Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Meldung der Arbeitslosigkeit ist finanziell anderweitig gesorgt (auch für Krankenversicherung etc.). Da man sich nun arbeitsuchend gemeldet hat, wird man ja auch demnächst Vermittlungsvorschläge etc. von der Agentur für Arbeit erhalten. Ist man bereits dann verpflichtet, diese anzunehmen bzw. muss man der Agentur für Arbeit "zur Verfügung stehen" oder beginnt diese Pflicht erst mit der Meldung der Arbeitslosigkeit und anschließender Beantragung von Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsamt

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