Auto steht dauernd im Halteverbot, wieso muss ich den abschlepper zahlen?

Wir wohnen in einer sehr schmalen Seitenstraße, parken ist hier nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Nun der Nachbar bekommt immer besuch und die Besucher parken vor seiner Einfahrt und blockieren damit auch meine weil ich nicht heraus komme. Ich klingel und bitte die immer weg zu fahren aber manchmal reagieren die auch garnicht vielleicht gehe ich denen einfach auf die nerven. Ich habe die örtliche Polizei angerufen, die kennt das problem und ich habe nachgefragt ob sie vor ihrer einfahrt parken darf, nein darf sie nicht denn ihre einfahrt ist keine gekennzeichnete fläche, wer da steht bekommt einen Strafzettel momentan seien die kollegen aber zu beschäftigt und zu weit weg als das sie vorbei fahren könnten. Ich habe gefragt ob man den wagen abschleppen lassen kann daraufhin der Polizist: "Ja aber wahrscheinlich bleiben sie auf ihren kosten sitzen" "Ach ICH muss den abschlepper bezahlen? Wieso muss ich den denn bezahlen?" "Naja weil sie ihn gerufen haben dann müssen sie auch die kosten für den einsatz tragen können dann aber über den anwalt die kosten vom fahrzeughalter wieder zurück verlangen aber in der regel bleiben sie auf ihren kosten sitzen deswegen würde ich mir das nochmal gut überlegen".

Wo gibts denn sowas? Ich kenne das aus amerika das da ein abschlepper kommt und autos die im halteverbot stehen einfach abschleppt. Wer den abschlepper gerufen hat ist ihm egal er nimmt das auto mit und fährt es in seine zentrale, wer immer das auto nun abholen will muss den einsatz und auch die strafe zahlen + standgebühren (je nachdem wielange das auto dort stand). Das ist zumindest so in amerika und hier in Deutschland muss ich das zahlen??? Kann ich irgendwie nicht glauben, ist das tatsächlich so? Wieso muss ich denn zahlen? Ich bin doch hier quasi das opfer.

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Abschleppen ohne Auftrag?

Hallo zusammen,

im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 wurde mein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Das KFZ wurde ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert in einer Hauseinfahrt geparkt. Aufgrund des Hochwassers schwamm es jedoch einige Straßen weiter, wo es auf einem Gehweg gesichtet wurde. Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist, da ich nach der Flut andere Sorgen hatte als mich um mein zerstörtes, weggeschwommenes Fahrzeug zu kümmern.

Da keine Kaskoversicherung vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Diese sagte mir aber auch, dass sie selbst bei Kaskoversicherung nicht zahlen würde, da weder sie noch ich einen Auftrag zum Abschleppen erteilt haben.

Die Polizei hat auf meine Nachfrage auch keinen Auftrag zum Abschleppen erteilt, was beim Abschleppen aus öffentlichen Verkehrsraum meines Wissens notwendig ist. Und falls Privatpersonen aus öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen, trägt die Privatperson als Auftraggeber die Kosten.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag, was meiner Meinung eine unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

Weder Versicherung, noch die örtliche Polizei konnten mir weiterhelfen. Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet und am Telefon ist angeblich der zuständige Kollege nie im Haus. Man sagt mir nicht wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat bzw. ob es je einen gab.

Wie kann ich nun gegen das Abschleppunternehmen und dessen Zahlungsaufforderung vorgehen?

Ist das Abschleppunternehmen rechtmäßig im Besitz meines Eigentums?

Durfte das Abschleppunternehmen den Wagen abschleppen, wenn kein Auftrag vorlag?

Wer übernimmt die Kosten oder bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen?

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Mitarbeiter auf Mitarbeiterparkplatz abgeschleppt?

Hallo,
mir ist heute folgendes passiert:
Ich arbeite noch nicht allzu lange in einer Firma, die einen Mitarbeiterparkplatz mit 3 Parkplätzen besitzt. Heute habe ich das erste Mal den Chef getroffen, der den Parkplatz gemietet hat bzw. besitzt. Ich habe auf dem Mitarbeiterparkplatz geparkt, allerdings ohne Parkscheibe der Firma, da mir die Schichtleiter bei der Einarbeitung nichts davon gesagt haben. Später stellte ich fest, dass mein Auto nicht mehr da steht, wo ich es geparkt hatte und es stellte sich fest, dass der Chef den Abschleppdienst gerufen hat, um das Fahrzeug abzuschleppen. Er wusste ja nicht, dass es meins ist. Nun bin ich aber trotzdessen auf den Abschleppkosten, die ja nun nicht unbedingt niedrig sind, sitzen geblieben, obwohl das eigentlich nicht meine Schuld ist, da mir ja keiner was von dieser Parkscheibe gesagt hat. Der Chef hätte theoretisch fragen können ob das Fahrzeug denn einem Mitarbeiter gehört, hat er aber nicht gemacht. Die Abschleppkosten wurden sogar schon reduziert, da erst im Nachhinein angegeben wurde, dass ich eine Mitarbeiterin bin. Theoretisch habe ich ja nichts falsch gemacht. Ich bin Mitarbeiterin und durfte daher da parken - egal, ob der Chef wusste, ob es mein Auto ist oder nicht. Für die mangelnde Einarbeitung der Schichtleiter, die nie etwas von einer Parkscheibe erwähnt haben, kann ich ja auch nichts. Müsste daher die Firma nicht die Kosten übernehmen bzw. kann ich mir das Geld nicht zurück erstatten lassen?

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