Nicht wirklich arbeitsunfähig, aber unfähig zur Arbeit zu kommen... Krankschreibung?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe mal eine rein hypothetische Frage, die mich schon eine Weile interessiert... aber bisher konnte ich nichts dazu finden.

Und zwar: Darf der Arzt jemanden krankschreiben, wenn der Patient mit seiner Verletzung/Erkrankung eigentlich seine Arbeit problemlos erfüllen könnte, allerdings kein Auto fahren darf und somit nicht zu seiner Arbeitsstelle kommen kann?

Ich nehme mal mich als Beispiel, um es zu verdeutlichen:

Ich arbeite als Assistenz, also Schreibtischtätigkeit. Ich könnte zB meine Aufgaben ohne Probleme mit einem gebrochenen Bein erfüllen. Allerdings ist meine Arbeitsstelle 80km von zu Hause entfernt, offentliche Verkehrsmittel nicht existent (und das meine ich ernst, ich käme mit öffentlichen Verkehrsmitteln nie hier an... ländliche Gegend).

Mit meinem gebrochenen Bein könnte ich also arbeiten, könnte aber nicht zur Arbeit kommen... dürfte der Arzt einen auf dieser Basis krankschreiben? Schließlich entsteht dem Arbeitgeber ja erheblicher "Schaden" durch den langen Ausfall. Denn eigentlich ist man ja in der Lage zu arbeiten, nur nicht in der Lage zur Arbeit zu kommen.

Wie gesagt, die Frage interessiert mich schon geraume Zeit, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann sie mir beantworten.

Vielen Dank für alle Antworten!

PS: Ich habe nicht vor, mir mutwillig das Bein zu brechen. Außerdem habe ich eine Fahrgemeinschaft, würde mir nichts bringen ;)

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankschreibung, arbeitsunfaehig

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