Jugendam will vollen Unterhalt obwohl selbstbehalt unterschritten wird?

Hallo.

Ich habe einen durchschnittlichen Nettoverdienst von 1513€. Dann 2 Kredite (Privatkredit ca. 228€ und einen Autokredit ca. 303€), desweiteren eine Zusatzrente in höhe von ca. 30€. Das Jugendamt hat mein Einkommen mit 1226€ ausgerechnet und ich solle 251€ jeden Monat zahlen und eine Beurkundung machen. Die Mutter bezieht SGB2. Ich habe bis jetzt nur den aktuellen Unterhaltsvorschuss (154€) bezahlt, da dieser Betrag schon meinen Selbstbehalt unterschreitet. Aber das Jugenamt drängt mich die vollen 251€ zu zahlen auch wenn mein Selbstbehalt weit unterschritten wird dadurch. Das Jugendamt hat mich schon mit Selbstbehaltkürzung und Mehrarbeit gedroht. Ich könne ja 48 Stunden in der Woche arbeiten. Ich leide leider unter Belastungsastmah. Da sind schon 38,5-40 Stunden die Woche zu viel für meine Gesundheit. Ich bin zwar schon auf der Suche nach einem besser bezahlten Job in meiner Branche, aber da die Stundenlöhne in meiner Region ziemlich gleich sind, kann dies noch etwas dauern etwas besser bezahltes zu finden. Meine Frage. Wie soll ich weiter vorgehen? Können sie mich zwingen mehr zu arbeiten oder meinen Selbstbehalt zu kürzen? Soll ich trotzdem dem vollen Betrag bezahlen, obwohl mir dann garnichts mehr zum leben bleibt, weil das Jugendamt nur einen teil meiner schulden angerechnet hat. Weitere infos. Das Kind wurde märz 2018 geboren. Ich wohne nicht mit der mutter zusammen. Das Jobcenter hat sie dazu gedrängt eine Beistandschaft anzumelden

Unterhalt, Jugendamt, Selbstbehalt
Selbstbehalt bei tituliertem Kindesunterhalt

Hallo Leute, hier meine Frage: Ich habe 2 Kinder (9 und 11 Jahre alt), die bei der von mir getrennt lebenden Mutter leben. Die Mutter und ich waren nie verheiratet und die Kinder sind ca. einmal im Monate für ein Wochenende bei mir. Bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung hat die Mutter schon vor Jahren zwei Unterhaltstitel gegen mich erwirkt, die von dem entsprechenden Jugendamt vertreten werden. Bislang war es mir möglich über einen guten Kontakt zum ensprechenden JA-Vertreter nicht den titulierten Unterhalt zu zahlen, sondern einen Betrag unterhalb diesem, entsprechend meinem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt wurde aber nie definiert und es wurde ein Betrag in Höhe des üblichen Selbstbehalts in diesem Fall (z.Zt. 950 Euro und ab 2013 1000 Euro) plus 5% Werbungskosten angesetzt. Der titulierte Unterhalt beträgt z.Zt. für beide Kinder 536 Euro (keine Ahnung wie das JA jetzt genau auf diesen Betrag kommt, ich kann diesen jedenfalls auch nicht mit Düsseldorfer Tabelle nachvollziehen) und ich zahle aktuell 450 Euro. Die Mutter ist damit, glaube ich, einigermaßen zufrieden. Ohne jetzt umfangreich auf deren Situation einzugehen, kann man im Hinblick hierauf sicherlich sagen, dass es ihr nicht schlecht geht (Unterstützung durch Eltern, vernünftiger Job etc.). Jetzt will mich das JA verpflichten, dass ich den titulierten Unterhalt exakt bezahlen soll. Ich habe denen aber dargestellt, dass damit mein Selbstbehalt unterschritten wird. Dies sei egal, der titulierte Unterhalt müsse in der Höhe geleistet werden. Ich finde das aber total unangemesen, weil bislang alles einigermaßen reibungslos gelaufen ist und alle Seiten (Kinder, Mutter und ich... und auch JA) scheinbar gut damit leben konnten und können. Mein Gehalt ist z.Zt. auch leider nicht konstant. Ich verliere am 31.01.13 einen Job, den ich erst am 01.08.12 begonnen habe (Entlassungswelle wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten) und Mitte 2012 ist mein vorheriger AG in Konkurs gegangen. Auch in der Zeit bei meinem vorherigen AG war mein Gehalt schwankend. Es ist also z.Zt. schwierig eine langfristige Lösung zu finden. Was ist in diesem Zusammenhang mit "dynamischem Unterhaltstitel" gemeint? Kann man den Unterhaltstitel an finanzielle Bedingungen anpassen? Was soll ich machen? Das JA rückt im Moment sehr stark von der bisherigen kooperativen Linie ab und fährt jetzt anscheinend einen harten Kurs. Neben dem Unterhalt will man mir jetzt auch bzgl. geleisteter Unterhaltsvorschüsse an den Karren fahren (die wurden in Zeiten meiner Selbständigkeit und bei meinem vorherigen AG, als ich weniger verdient habe, gezahlt, da ich nicht ausreichend leistungsfähig war). Diese sollen auch tituliert werden und man droht mit Zwangsvollstreckung. Ich muss ganz ehrlich sagen, die Situation wächst mir langsam über den Kopf und ich sehe kaum noch eine andere Möglichkeit als zu einem Rechtsanwalt zu gehen, lässt sich vielleicht mit Beratungshilfe realisieren. Wer kann mir mit Rat und Tat weiter helfen? Vielen Dank dafür im voraus

Kindesunterhalt, Selbstbehalt, unterhaltstitel
Wohnwertvorteil Anrechnung Unterhaltsvorschuss?

Bewohne mit meinen Freund ein Haus das uns beiden je zur Hälfte gehört. Es hat nur eine Küche und ein Bad. Es ist nicht schuldenfrei. Mein Freund verdient zuwenig und seine Ex bekommt für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss. Jetzt wurde sein Selbstbehalt um 10% vom Jugendamt gekürzt und zuätzlich 300 Euro Wohnwertvorteil auf sein netto angerechnet, so das er jetzt rechnerisch voll leistungsfähig ist und den vollen Unterhalt zahlen soll. Der Wohnwert ist doch der Anteil den er bekommen könnte wenn er das Haus vermietet (Also 600 Euro Miete geteilt durch 2). Da wir aber keine abgeschlossene Wohnung im Haus haben kann er nicht einfach ausziehen und seine Hälfte vermieten. Ich musste also der Vermietung zustimmen, was ich natürlich nicht kann. Ich nehme doch keine andere Person ins Haus. Außerdem hat das Jugendamt schon seinen Selbstbehalt gekürzt. Jeder von uns beiden zahlt im Monat 350 Euro für Hypothek und Wärme. Für den Preis findet man bei uns keine Wohnung mehr. Deshalb haben wir damals beschlossen das Haus zusammen zu kaufen.

Das Haus ist alt und auch Instandhaltungskosten wurden anscheinend nicht berücksichtigt. Wenn man eine Wohnung vermietet kann der Vermieter auch nicht alle Kosten als Nebenkosten umlegen und muss zum Beispiel die kaputte Heizung selbst bezahlen.

Für ihn bleibt wirklich nichts übrig. Er arbeitet Vollzeit in einer Zeitarbeitsfirma für Mindestlohn. Er ist schon älter und hat einen kaputten Rücken. Er hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber er findet nichts besser bezahltes.

Ist das rechtens? Darf das Jugendamt den hälftigen Wohnwert aufschlagen und seinen Selbstbehalt senken?

Recht, Kinder und Erziehung, Selbstbehalt, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen