Hallo,leider muss ich nach Schätzung von Finanzamt meinen geliebten Kiosk gegen eine Abstandsummeabgeben.Wir haben mit dem Käufer einen Vertrag gemacht das er eine einmalige Abstandsumme von xx.xxxx Euro bezahlt.Es ist nichts aufgelistet wie Inventar und weiteres,also es geht praktisch nur um Ladenübernahme,sein Notar war beim Vertragsunterschrift dabei.Jetzt möchte er von mir nachträglich das wir eine auflistung machen was alles in dem xx.xxx Abstandsumme dabei ist!!!Nach dem ich ihm mitgeteilt habe,wenn der Tag x gekommen ist,nehme ich meine Jacke und gehe,also alles was im Laden ist,gibt er sich trotzdem nicht zufrieden,also er möchte es versuchen durch hintertürchen das ganze vom Finanzamt absetzten und das ich dafür praktisch eine schöne Steuer bezahle.Deshalb meine Fragen.Soll ich nachhinein irgend etwas unterschreiben bzw. auflistung machen,ist der reine abstandsumme absetzbar für den neuen käufer,danke vorab