Verkehrsunfall Rechtsfrage

Guten morgen lieber User, ich hatte gestern um 15.12 ein Verkehrsunfall in Bochum an der Kreuzung Werner Hellweg / Wittener Str. (siehe Bild). Die von mir herbeigerufene Polizei hörte beide Seiten an und schlug uns Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro vor.Mein Unfallgegner akzeptierte sofort.Ich fragte nach,warum ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen sollte,mein Verkehrsunfall zeige Grün(im Verkehrsampel grüne Pfeil),mein Unfallgegner missachtet ein Verkehrszeichen Nr. 272(Wendeverbot)!!! Der POK(Polizei ober Kommissar) hatte mich spätestens dann richtig auf dem Kicker.Ich hätte den Unfall vermeiden können sagte mir diese,weil unter meinem Verkehsampel ein Vorfahrt achten Schild ist!!!Ich teilte ihm mit, wenn ich mich nicht falsch errinere hat das nur gültigkeit,wenn die Ampelanlage ausfällt!!! Bevor es zum zusammenstoss kam wurde ich langsamer weil ich das Fahrzeug kommen sah(obwohl es stark regnete) und hupte.dieser wurde auch langsamer und wo ich niormal beschleunigte ,beschleunigte auch mein Unfallgegner und es kam zum zusammenstoss... O o, ab da durfte ich diesen POK gar nicht mehr ansprechen....Kurzer Hand setzte er mich auf dem Unfallbericht auf 01(Unfallverursacher) aber mit häkchen bei unklare Sach und Rechtslage. Jetzt ist meine Frage,habe ich richtig oder falsch gehandelt,wenn nötig möchte ich es bis zu Klage führen(habe auch Rechtschutz). P.S. Habe bewusst die Strassennahmen der Kreuzung genannt,wenn Interesse besteht über Google Maps einfach anschauen.

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Ich habe mich gestern über diesen POK bei seinem Vorgesetzten beschwert(über seine Art und Weise),keine 30 Minuten später ruft mich seine Kollegin über mein Handy Nummer die eigentlich gar nicht bekannt ist an und plaudert mit mir über 20 Minuten .... - Ich hätte angerufen ob ich noch offene Fragen habe.... - Ich hätte alles falsch verstanden,ich hätte ja gar kein Schuld....(stehe aber bei 01) - Ihr Kollege hätte an dem Tag,einen sehr schlechten Tag gehabt....(das heisst doch nichts...Ich habe um 03.15 mein Laden geöffnet und musste feststellen, das bei mir über Nacht eingebrochen ist,habe mich auch sachlich und ruhig verhalten,sogar zum Schluss jedem frohes schaffen und einen schönen Tag gewünscht) - Er wäre normalerweise ein sehr liebenswerter Mensch..... Sie hätte mich nur angerufen ob noch offene Fragen wären und das Gespräch hätte nicht mit dem angekündigten Dienstaufsichtsbeschwerde zu tun....

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Verkehrsunfall Rechtsfrage

Guten morgen lieber User, ich hatte gestern um 15.12 ein Verkehrsunfall in Bochum an der Kreuzung Werner Hellweg / Wittener Str. (siehe Bild). Die von mir herbeigerufene Polizei hörte beide Seiten an und schlug uns Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro vor.Mein Unfallgegner akzeptierte sofort.Ich fragte nach,warum ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen sollte,mein Verkehrsunfall zeige Grün(im Verkehrsampel grüne Pfeil),mein Unfallgegner missachtet ein Verkehrszeichen Nr. 272(Wendeverbot)!!! Der POK(Polizei ober Kommissar) hatte mich spätestens dann richtig auf dem Kicker.Ich hätte den Unfall vermeiden können sagte mir diese,weil unter meinem Verkehsampel ein Vorfahrt achten Schild ist!!!Ich teilte ihm mit, wenn ich mich nicht falsch errinere hat das nur gültigkeit,wenn die Ampelanlage ausfällt!!! Bevor es zum zusammenstoss kam wurde ich langsamer weil ich das Fahrzeug kommen sah(obwohl es stark regnete) und hupte.dieser wurde auch langsamer und wo ich niormal beschleunigte ,beschleunigte auch mein Unfallgegner und es kam zum zusammenstoss... O o, ab da durfte ich diesen POK gar nicht mehr ansprechen....Kurzer Hand setzte er mich auf dem Unfallbericht auf 01(Unfallverursacher) aber mit häkchen bei unklare Sach und Rechtslage. Jetzt ist meine Frage,habe ich richtig oder falsch gehandelt,wenn nötig möchte ich es bis zu Klage führen(habe auch Rechtschutz). P.S. Habe bewusst die Strassennahmen der Kreuzung genannt,wenn Interesse besteht über Google Maps einfach anschauen.

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Hallo nochmals, ich möchte mich erst einmal für die schnelle Antworten bedanken und gewisse Sachen klar stellen. Die Ampelanlage auf meine Seite war kein Apümpelanlage mit zusätzliche Grüne Pfeil sondern im Verkehrsampel war diese Grüne Pfeil,dazu habe ich ein Link im Web gefunden,das sagt.... http://www.fahrtipps.de/frage/ampelpfeil-gegenverkehr.php Zögern beim Abbiegen wäre also unnötig. Das grüne Linksabbieger-Signal soll ein schnelleres Abfließen der Abbieger ermöglichen und darf nur gezeigt werden, wenn der Gegenverkehr Rot hat. Auch die Fußgängerampel in der linken Straße zeigt dann Rot. Der grüne Pfeil kann direkt vor oder hinter der Kreuzung aufleuchten. Die gegenüber stehenden Linksabbieger können natürlich im gleichen Moment ebenfalls Grün bekommen, mit denen kommt man aber nicht in Konflikt, weil jeweils voreinander abgebogen wird (»tangentiales Linksabbiegen«).

Wer den grünen Pfeil erkannt hat und flüssig abbiegen möchte, muss aber damit rechnen, dass der Vorausfahrende bei plötzlich auftauchendem Gegenverkehr unnötigerweise bremst, weil ihm die Pfeilregelung nicht bewusst war.

Weil die anderen Richtungen während der Grünpfeilphase auf Rot geschaltet sind, dauern solche Phasen meistens nicht sehr lang. Teilweise passen nicht einmal fünf Autos über die Kreuzung. Darauf bitte achten, wenn man in einer Schlange steht. Übrigens, wenn ein hinter der Kreuzung befindlicher grüner Pfeil erlischt, sollte man zügig die Kreuzung verlassen, weil einige Momente später der Gegenverkehrsstrom losfahren könnte. Wird aus dem grünen ein gelb blinkender Pfeil, bedeutet das nur dann eine Wartepflicht, wenn auch wirklich Fahrzeuge entgegenkommen. Ist niemand im Gegenverkehr unterwegs, darf weiter abgebogen werden.

§ 37 (2) StVO: »Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.« Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO: »Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberweges Vorrang gegeben werden.«

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Also, erst einmal herzlichen dank für soviele schnelle Antworten.

Ich kann nur das wiedergeben, was sie mir erzählt.

1- Das Konto wo ihr Lohn / Gehalt eingeht ist nur auf sie.

2- Sie sagt hundert Pro das kein Mahnschreiben bei ihr eingegangen ist.

3- Man hat ihr noch nicht einmal 10 Euro zum Leben gelassen bis es geklärt ist, das ist eine Mutter, die in erste Linie ihr Schulpflichtiges Kind versorgen muss.

4- Es ist keine Freundin oder was anderes von mir, nur eine BEKANNTE die ein Rat haben wollte!!!

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Also, erst einmal herzlichen dank für soviele schnelle Antworten.

Ich kann nur das wiedergeben, was sie mir erzählt.

1- Das Konto wo ihr Lohn / Gehalt eingeht ist nur auf sie.

2- Sie sagt hundert Pro das kein Mahnschreiben bei ihr eingegangen ist.

3- Man hat ihr noch nicht einmal 10 Euro zum Leben gelassen bis es geklärt ist, das ist eine Mutter, die in erste Linie ihr Schulpflichtiges Kind versorgen muss.

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Das Problem ist, in dem Schreiben hat er weder sein Adresse bzw. ein Telefonnummer mitgeteilt!!!Unter Telefonbuch habe ich nach seinem Rufnummer recherchiert,leider erfolglos.Wir sind ständig am fenster bzw. bei kleinste Geräusch im Flur,er könnte es ja sein,aber blicken lässt er sich auch nicht.Mein Bruder ist Energieanlagenelektroniker,er würde es machen,hat aber angst,das der Vermieter ihn bei jeder kleinigkeit zur rechenschaft zieht.Für Firma habe ich kein Geld

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