Selbstbehalt mit 3 Personen?

2 Antworten

Entscheidend ist hier der Rang der Unterhaltsberechtigten. Kindern stehen im Ersten Rang, also vor der Ehefrau. Hierbei sind die Kinder bis auf den altersabhänigen Bedarf gleichberechtigt.

Der Selbstbehalt beträgt 1000€. Sollte das Geld nicht für alle 4 Kinder reichen, wird es pro rata auf die Kinder verteilt. Sprich jedes Kind bekommt nur x% von dem was es eigentlich bekommen müßte.

Zu beachten wäre, das so ein Mangelfall regelmäßig zu einen Anspruch auf ergänzendedes Harz 4 führen wird. Bei der Berechnung des Harz 4 ist der Unterhalt vorab vom Einkommen abzuziehen.

Der Mann ist nun vier Kindern unterhaltspflichtig - denn alle Kinder sind unterhaltsrechtlich einander gleichgestellt, egal aus welcher Beziehung sie abstammen.
An seinem Selbstbehalt ändert sich nichts, alle Kinder sind noch minderjährig, da liegt dieser ihnen gegenüber bei 1000 Euro.

Sollte sein Einkommen hoch genug sein, so dass er auch für das vierte Kind noch entsprechend Unterhalt leisten kann, änderst sich nichts an den Unterhaltszahlungen für die ersten drei Kinder.
Könnte er nun allerdings nicht jedem Kind wenigstens den Mindestunterhalt zahlen, so müsste sein Einkommen, welches die 1000 Euro überschreitet, anteilig (je nach Alter) auf alle vier Kinder aufgeteilt werden.
Die Unterhaltspflicht für dich ist nachrangig gegenüber minderjährigen Kindern.