Unterhalt für Minderjährige in Ausbildung / eigene Wohnung!?

2 Antworten

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt 670,-€ monatlich.
Eigenes Einkommen und Kindergeld wirkt bedarfsmindernd. Wobei die Azubivergütung noch unterhaltsrechtlich bereinigt werden müsste. (ausbildungsbedingte Aufwendungen)
Ein Antrag auf BAB wäre zu stellen. Falls BAB gewährt wird, würde dies den Bedarf weiter mindern.
Der Restbedarf ist von beiden Eltern im Verhältnis derer Einkommen zu zahlen. Hierbei gilt jedoch jeweils ein Selbstbehalt von 1200,-€. Auch die vorrangigen Unterhaltsberechtigten (minderj. Geschwister und Ehegatten) müssen noch bedient werden bevor die Azubin Unterhalt von den Eltern bekommen kann.

Deine Tochter hat keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung, wenn Sie in angemessener Zeit auch von Zuhause den Ausbildungsplatz erreichen kann. Dann ist sie derzeit noch minderjährig und darf eben erst in 6 Monaten auch gegen deinen Willen ausziehen. Dann steht ihr aber lediglich das kindergeld zu, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die den Auszug notwendig machen. Der Wunsch bei einer Freundin zu wohnen gehöhrt definitiv nicht dazu. Demnach hat sie nach ihrem Auszug auch keinen Unterhaltsanspruch gegen dich.

Eifelmensch  09.12.2013, 22:27

Demnach hat sie nach ihrem Auszug auch keinen Unterhaltsanspruch gegen dich

Das würde ich so pauschal gelten lassen!
Hier muss der Einzelfall genau geprüft werden. Das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern nach dem § 1612 Abs. 2 BGB hat nämlich seine Grenzen in den Belangen des Kindes!