Arbeitsvertrag Dienstwagen Mittelklasse enthalten - jetzt nur noch Golf Variant Kompaktlasse

Hallo,

es geht um Arbeitsrecht.

Im Arbeitsvertrag steht: "Die Firma stellt dem Angestellten einen Firmen-PKW der Mittelklasse (Fabrikat und Typ nach freiem Ermessen der Firma) zur Verfügung, den der Angestellte auch privat nutzen kann. Für die private Nutzung ist der Vermögenswerte Vorteil nach den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften zu versteuern (entsprechender Lohnsteuerabzug).

Die ersten 2 Dienstwagen waren ein Passat Variant mit 110 PS, dann ein Passat Variant mit 130 PS und dann wollte mein Chef, dass ich einen Golf Variant nehme Passat nur für Vielfahrer. Für mich war dies damals vor 3 Jahren OK, weil ich dann für das Budget mehr Ausstattung bekam, obwohl ich Anspruch auf Mittelklasse hätte. Der Golf hat 140 PS. Nun will mein Chef aber für das neue Auto nur noch 105 PS und wieder einen Golf Variant genehmigen. Ich habe dann darauf aufmerksam gemacht, dass ich Anspruch auf einen Mittelklassewagen habe der Golf Variant aber Kompaktklasse ist und ich daher wenn ich den Golf nehme auch wenigstens die 150 PS wünsche. Dies wird strikt abgelehnt. Die Firma ist der Meinung, dass aufgrund der neuen Fuhrparkregelung ich mich daran zu halten hätte obwohl im Vertrag eindeutig ein Mittelklassewagen steht. Ich habe diese Regelung nicht ausgehändigt bekommen, sie ist auch nicht öffentlich bekannt . Alternativ wird ein Skoda Octavia mit 150 PS angeboten - dies ist aber wieder Kompaktklasse und dieser Wagen gefällt mir überhaupt nicht. Was kann ich tun? Ist es richtig, dass die Firma einfach eine Fuhrparkregelung aufstellen kann, die gilt obwohl im Arbeitsvertrag etwas anderes steht?

Arbeitsrecht, Dienstwagen, Mittelklasse