Was passiert wenn der Vermieter beim Anwalt lügt und das auffliegt?

Unser Vermieter ist zum Anwalt gegangen, da wir uns bei einem anderen Anwalt über eine nicht funktionierende Heizung, kalte Räume, Undichte und Nasse Wände, Schimmel und nicht Auszahlung unseres Guthabens der Betriebskosten beschwert haben. Die Liste der Mängel ist endlos lang und er meinte er bemüht sich, aber das tut er keineswegs. Immer wieder gab es Stress, wo ER laut wurde und grundlos angepisst war. Es wird ja wohl nicht so schwer sein eine Wohnung in einen normalen Zustand zu bringen, er bekommt ja schließlich das Geld dafür. Wir reden seit Jahren und nix passiert!

Er hat beim Anwalt angegeben, unsere Wohnung für den Eigenbedarf zu nutzen, heißt wir müssen raus. Natürlich offensichtlich dass es nur eine Lüge ist um uns loszuwerden, darf er einfach so lügen?

Wir haben ihm nie irgendwas getan, wir sind scheinbar einfach nur im weg, obwohl wir hier länger wohnen als er selbst.

Bekommt er eine Strafe für Falschaussagen beim Anwalt? Ich war bei den lauten Aufeinandertreffen immer als Zeuge dabei und weiß somit wer was gesagt hat. Es steht also nicht "Aussage gegen Aussage" - bedeutet auch ich weiß 100% dass er Lügt.

Was passiert so nebenbei eigentlich wenn er sich auch weigert die Betriebskosten und Kautionen auszuzahlen?

Kann man den Kampf noch gewinnen, sodass wir hierbleiben können? Und wenn nicht, muss er dann sich wenigstens an irgendwelchen Umzugskosten beteiligen? Schließlich will er uns ja raus haben...

Wir haben vor paar Jahren erst viel renoviert, jetzt noch homeoffice, kleinkind usw. Da hat man natürlich noch Zeit Unmengen an Besitz von A nach B zu schleppen 🙄

Sorry für den langen Text, wäre für jede Hilfe sehr dankbar! <3

Ich fass es echt nicht dass Vermieter solche undankbaren Vollidioten sein können, statt mal dankbar zu sein dass man denen monatlich Haufen Geld in den Nacken schießt ohne dass man im nachhinein wirklich was davon hat...

Geld, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Eigenbedarf, Vermieter, Immobilien
Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung
Ein Haus kaufen, das aktuell vermietet ist... wie macht man's am besten?

Hallo ihr Lieben,

auf unserer Eigenheimsuche hat sich jetzt wieder ein neues Objekt aufgetan. Ein Einfamilienhaus, das aber aktuell vermietet ist. Wie würde es wenn dann zur Eigennutzung haben wollen.

Jetzt habe ich schon viel gelesen, weil ich vom Mietrecht keine Ahnung habe, aber wirklich schlau geworden, welches die beste Methode ist, bin ich leider nicht.

Soweit ich jetzt in Erfahrung bringen konnte, können die aktuellen Besitzer dem Mieter nicht kündigen, weil sie verkaufen wollen. Sprich: Nach dem Kauf könnten erst wir mit der Begründung Eigenbedarf kündigen. Dies ist aber wohl auch gar nicht so einfach, wie es sich immer anhört, jedenfalls nach allem, was ich so gelesen habe.

Jetzt habe ich noch von der Alternative gelesen, dass die jetzigen Vermieter mit den Mietern einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung schließen können. Somit könnten wie das Haus leer kaufen.

Denn eigentlich wollen wir kein Haus kaufen, wo noch Mieter drin leben. Einfach weil es eben immer sein kann, dass die nicht ausziehen wollen oder man irgendwie Ärger hat.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Auflösungs-Geschichte? ist das die beste Möglichkeit? Oder gibt es vielleicht noch eine ganz andere Idee?

Wäre toll, wenn sich jemand hier ein bisschen mit dem Mietrecht auskennt und mir etwas helfen kann :) Danke!

Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Immobilien, Hauskauf
Mieterhöhung zustimmen, sonst Eigenbedarf

Moin,

meine Freundin wohnt in einer Mietwohnung, welche der Eigentümer seit einiger Zeit verkaufen wollte. Dies hat er anscheinend geschafft, denn vor wenigen Tagen meldete sich telefonisch eine Person, die angibt, der neue Vermieter zu sein. Die Miete würde zum nächsten Monat um 70 Euro erhöht (Vorher 440 Euro). Meine Freundin hat erstmal gesagt, dass sie so telefonisch gar nichts regelt, da sich der neue Vermieter nichtmal vorgestellt hat oder Ähnliches. Nun war das Osterwochenende.

Am 1. April waren wir wieder bei ihr und finden im Briefkasten einen Brief des Vermieters, auf dem hinten auf dem Briefumschlag steht: "Am 31. März um 11.30 Uhr eingeworfen!". Der 31. März war Ostersonntag.

Frage 1: Ist das so in Ordnung? Hat er es damit geschafft, das Schreiben noch im März zuzustellen oder zählt erst der nächste Werktag, also Dienstag der 2. April?

Meine Freundin will in der Wohnung sowieso nur noch bis zum 30.09. wohnen, da sie danach beruflich umziehen muss, das weiss der Vermieter.

In dem Schreiben steht nun, dass die neuen Eigentümer den Mietvertrag fristgerecht zum 01.07. kündigen wegen Eigenbedarfs. Außer wenn sie der Mieterhöhung zustimmen würde, dann könne sie gerne noch bis Ende September in der Wohnung bleiben.

Zusatz zu Frage 1: Ist das fristgerecht gekündigt?

Frage 2: Darf der Vermieter das so? In dem Schreiben steht nämlich nur wegen Eigenbedarfs, aber nicht explizit, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll.

Frage 3: Erfüllt das den Tatbestand einer Erpressung?

Danke für eure Hilfe!

Miete, Eigenbedarf, Erpressung, Frist, erhoehung
Haus geerbt, Mutter wohnt darin, will keine Miete zahlen

ich habe das Haus meiner Oma geerbt, da ihr Sohn bereitsvor 2 1/2 Jahren verstorben ist. Es gehörte bis zum Tode meiner Oma ihr allein. Eine Wohnung des Hauses bewohnt meine Mutter, die bis jetzt mietfrei darin lebt. Alle das Haus betreffenden Kosten hat meine Oma bisher getragen. Meine Mutter zahlte lediglich Wasser, Strom für die von ihr genutzte Wohnung. Keine weiteren Nebenkosten anteilig. Sie nutzt Kellerräume, Garage, Waschhaus, Fahrradschuppen, Garten und Dachboden. Nun möchte ich mit Ihr einen Mietvertrag machen, da ich bisher nicht in dem Haus lebe. Ich habe ihr einen Vertrag mit ortsüblicher Miete und Nebenkosten für die von ihr bewohnte Fläche von 100 qm vorgelegt. Sie weigert sich, den Vertrag zu akzeptieren. Sie bot an, die Hälfte der Kosten für Wartungsarbeiten an Heizung, evtl Schornsteinfeger usw zu übernehmen, mehr aber nicht. Sie begründet es damit, dass sie vor 12 Jahren in das Haus gezogen seien, eine Wohnung im Dachgeschoss ausgebaut haben und diese Wohnung gehöre nun ihr. Darüber steht nichts im Grundbuch, ein Kredit wurde von meiner Oma genommen um gleichzeitig das Dach zu erneuern. Diesen hat meine Oma selbst bezahlt. Zwischen meiner Oma und Ihrem Sohn lag kein Mietvertrag vor ,meine Mutter und Oma hatten kein wirklich gutes Verhältnis.

Ich kann die laufenden Kosten nicht ohne Zahlungen der Mieter begleichen, wie lange muss ich abwarten und was kann ich tun wenn sie weiterhin nicht bereit ist einen Vertrag zu unterschreiben?

Sie besteht vorher noch auf einen Grundbucheintrag von mir. Ich habe aber eine Vollmacht vom Notar zu Lebzeiten meiner Oma erhalten, dass ich sie in allen Dingen vertreten kann, auch über ihren Tod hinaus. Reicht das aus bis ich den endgültigen Grundbucheintrag habe?

Was kann ich tun, ich möchte versuchen mich gütlich zu einigen.

muß ich den bestehenden Vertrag ( den es ja eigentlich nicht gibt) kündigen, den neuen zustellen und weiter???

Eigenbedarfsklage?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten schon mal im Voraus!

Miete, Eigenbedarf, Erbe
Haus, in welchem wir wohnen, wird verkauft. Eventuell Eigenbedarfskündigung. Keine neue Wohnung in der Umgebung. Was nun?

Hey..

Meine Partnerin und ich haben nun ein ziemlich ernstes Problem. Denn wir wohnen seit knapp 1 Jahr in einem Einfamilienhaus, welches für 2 Familien umgebaut wurde. Wir wohnen dort zur Miete im Dachgeschoss. Nun wird dieses Haus von der Hausverwaltung verkauft und uns wurde bereits gesagt, dass es wahrscheinlich ist, dass wir ggf. wegen Eigenbedarf gekündigt werden könnten.

Nun haben wir das Problem, dass in unserer Umgebung (selbst 25 Kilometer Umkreis, was das absolute Limit ist!) keine Wohnung zur Verfügung steht, wo wir hin könnten. Grund dafür ist, dass wir Hartz IV beziehen und die Hartz-4-Grenzen für Mietwohnungen (damit diese akzeptiert werden) so unglaublich niedrig sind, dass keine der verfügbaren Wohnungen auch nur ansatzweise darunter passt.

Nun stehen wir somit vor der Gefahr, dass wir auf der Straße landen. Kann uns da jemand Rat geben, wie wir unsere Obdachlosigkeit möglichst verhindern können? Weil wir können nicht wieder 9 Monate am Stück bei den Eltern meiner Partnerin "zu gast" sein, bis wir endlich eine Wohnung finden können. Denn selbst diese Wohnung haben wir bekommen, weil der Vermieter ein Auge zugedrückt hat. Bei einem Hausverkauf würde ggf. der Mietvertrag verfallen, so wie ich das mitbekommen habe ...

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Hartz IV, Hausverkauf
Vermieter vermietet Garage welche über unseren Zähler läuft?

Hallo ihr Lieben,

also wie in der Überschrift erwähnt handelt es sich um folgendes: Wir sind vor knapp einem Jahr in ein 2 Parteienhaus eingezogen und bewohnen die EG Wohnung. Damals zu Beginn des Mietverhältnisses hieß es seitens des Vermieters wir könnten die Garage (es gibt nur eine) mitmieten. Allerdings haben wir das da noch abgelehnt, aber mit der Option sie zum Winter hin dann doch noch mit anzumieten, was auch okay war. Im Laufe der Monate gab es allerdings mit dem Vermieter immer mehr Ärger und Unstimmigkeiten, unter anderem bekamen wir nach 3 Monaten Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Es stellte sich schnell heraus, dass dieser nur vorgetäuscht ist. Wir sind natürlich nicht zu seinen Bedingungen ausgezogen und so fing das an, dass er ständig irgendwelche Dinge suchte um uns hier rauszumobben. Unter anderem die Garage, die er vor knapp 6 Monaten angeblich an seinem Bruder, welcher leider direkt über uns wohnt vermietet hat. Nun ist meine Frage, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, denn die Garage läuft über unsere Wohnung, sprich: Wir zahlen Strom, jedesmal wenn das Tor elektrisch auf und zu geht und jedesmal wenn die von oben der Meinung sind, sie müssten Party in der Garage feiern mit Licht, Musik usw. oder wenn er sein Auto darin repariert... Das Schärfste ist, wir dürfen noch nicht einmal (wie es anfangs noch erlaubt war) unsere Fahrräder durch die Garage schieben sondern müssen diese nun bei Wind und Wetter durch die eigene Wohnung schieben. Den Vermieter darauf angesprochen hieß es, na wenn wir ausziehen bekämen wir dann 20,00 Euro für die Garage und wir sollen uns wegen ein paar Cents nicht aufregen. Die Außenbeleuchtung läuft ebenfalls über unseren Zähler, wird aber von oben genauso beansprucht. Was können wir tun? Hat jemand einen hilfreichen Tipp? Wir sind leicht überfordert, gerade, weil die Situation in den letzten Monaten nicht einfach war. Ich könnte noch so viel mehr schreiben, z.B. dass er bei Auszug die Kaution nicht zurückzahlen will, weil er angeblich hohe Nachzahlungen hat, welche wir zu verursachen hätten, obwohl es nur einen Gas-und Wasserzähler für das ganze Haus gibt...oder die Tatsache das ich durch den ganzen Terror krank geworden bin usw... Aber glücklicherweise haben wir nun eine andere Whg. gefunden und werden bald umziehen mit der Hoffnung und Zuversicht auf bessere Zeiten.

Eigenbedarf, Kaution, Vermieter, Garage, Mietstreit
Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?

Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Den ersten Monat war alles gut. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war. Auf jeden Fall kam dann die Kündigung zwei Tage vor Silvester Kündigung wegen Eigenbedarf weil er die Wohnung für Pflegepersonal bräuchte weil seine Frau an Demenz erkrankt sei WAS aber schon von vorne herein klar war. Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere . Hier bei uns im Ort ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden schon dreimal schwieriger wird es mit Haustieren. Könnt ihr mir helfen. Weil ich habe die Hoffnung schon so gut wie aufgegeben. Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. Wie hätten gar nicht mehr einziehen dürfen wegen 30 Tagen das war ja echt der Hammer. Wir haben jetzt Angst unser Zuhause zu verlieren und unsere Haustiere (2Katzen)! Laut Internet steht dem Pflegepersonal wegen dem er uns ja raushaben will keine 3 zimmer wohnung zusteht. Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤

Kündigung, Haustiere, Mietrecht, Eigenbedarf
Güteverhandlung Kündigung wegen vermeintlichem Eigenbedarf kann der Vermieter behaupten er benötigt Wohnung als lehrlingswohnung?

Hallo, meine Frage ergibt sich aus dem Text wäre schön wenn jemand mit Ahnung sich melden würde.

Unser Vermieter möchte uns mit allen Mitteln loswerden weil wir einige schwere Mängel an dem von uns gemieteten Haus beanstandet und nicht selber behoben haben. Wir nutzen mit zwei weiteren Familien eine DDR Sammelklärgrube mit Überlauf, da unser Vermieter sie nicht abfahren lässt, ist nach gewisser Zeit die Grube so voll das sich die Sch.... Bis in unseren Keller zurückstaut. Dann rufen wir den Abwässer Notdienst der so und so viel m3 entnimmt aber die Verstopfung bleibt. Dann rufen wir einen Rohrspüller und Zahlen 180€ für die Beseitigung der Rohrverstopfung vorm Haus zur Klärgrobe. Das letzte Mal haben wir die Kosten nach mehreren Aufforderungen und Ankündigungen von der Kaltmiete einbehalten.

Jetzt hat er uns gekündigt, der Kündigung mussten wir widersprechen weil sich für uns nicht so leicht eine ersatzwohnung finden lässt da die Wohnung muss Behindertengerecht und im Rahmen des Jobcenter angemessen sein muss und der Wohnungsmarkt ist bei uns für normale 4Raum Wohnungen schon sehr dünn.

Frage: Unser Vermieter ist eine Firma und hat aus Eigenbedarf gekündigt. Da wir der Kündigung widersprochen haben hat er direkt eine Räumungsklage bei Gericht beantragt. Womit können wir bei der Güteverhandlung rechnen?

Kündigung, Recht, Eigenbedarf
Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum
Kündigung zwecks Eigenbedarf trotz Prüfungsphase?

Ihr Lieben,

Vorab: Ich weiss natürlich, dass das hier kein offizielles Forum für Rechtsfragen ist, vielleicht kennst sich ja dennoch jemand aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation.

Die Tochter unseres Vermieters lässt sich scheiden und möchte nun in unsere Wohnung einziehen. Sie hat anscheinend nach anderen Wohnungen geschaut - allerdings ist sie, laut ihrer Aussage, nicht fündig geworden. Sie hat zwei Kinder, die bei ihr bleiben werden.

Zu unserer Situation: Wir sind beide Studenten, allerdings fängt mein Mann im Juli an zu arbeiten. Ich befinde mich mitten in meinem Examenssemester und lege meine Prüfung im Oktober ab. Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.

Meine Frage ist nun, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat eine Kündigung auf Grundlage eines Eigenbedarfs aufgrund einer Prüfungssituation abzuwehren. Hat die Tochter unseres Vermieters Anspruch auf eine bestimmte Wohnung (in diesem Fall unsere) oder darf sie sich nicht festlegen? Hat sie nicht eigentlich Anspruch auf die gemeinsame Wohnung, die sie mit ihrem Ex-Mann bewohnt hat, da die Kinder bei ihr bleiben werden?

Vielen Dank für eure Antworten!

Kleiner Edit:

Alle Wohnungen gehören unserem Vermieter. Die OG kommt nicht in Frage, da diese zum einen nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung ist und zum anderen von einer älteren Dame mit bekannter Erkrankung bewohnt wird. 

Die Wohnung über uns also im EG ist mit unserer identisch und wird von einer einzelnen Dame mittleren Alters mit Festanstellung bewohnt. 

Der Vermieter hat keinerlei Pflicht den Mieter zu wählen, der am wenigsten von einer Kündigung betroffen wäre? 

Soweit ich weiss, ist eine Prüfung sehr wohl eine besondere Härte und muss berücksichtigt werden. 

Wir werden über Anwalt/Mieterbund versuchen, die EBK wenigstens bis November rauszuzögern.

Außerdem ist eine Wohnungssuche für Studenten nie einfach! Nebenher geht zum einen garnicht, da die Uni ihre Zeit deutlich einfordert und zum anderen ist ein Umzug innerhalb meiner Lernphase für mich praktisch unmöglich.

Mietrecht, Eigenbedarf, Student
Mieterin antwortet nicht und geht nicht ans Telefon?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

Kündigung, Wohnung, Geld, Oma, Mieter, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, Kündigungsfrist
Fristverlängerung bei Mietvertragskündigung wegen Eigenbedarf verlangt wird?

Bildern: https://goo.gl/photos/BYPkQFt5noUcbYsT7. Ich habe versucht diese hier hochzuladen, hat aber irgendwie nicht geklappt (?!).

Hallo zusammen,

Immer wieder Probleme mit dem Vermieter (gut, dass ich mindestens nicht der einzige Mieter bin, der Probleme mit ihm hat). Mitte Dezember 2016 habe ich folgendes per Email erhalten:

Sehr geehrter Herr MIETER,

anbei ein Schreiben auf Ankündigung Eigenbedarfs in 2017. Genügt Ihnen dies so oder soll ich es parallel per Post versenden?

Freundlich Grüße, VERMIETER

Anhang kann zu dieser Nachricht kann im Bild NachrichtVermieter1 gesehen werden. Antwort von meiner Seite war noch am selben Tag nämlich:

Hallo wieder,

Ich plane nächstes Jahr die "Wohnung" auch zu verlassen. Es genügt, dass Sie mich per Email informiert haben.

Mit freundlichen Grüßen, MIETER

Das ist ja auch tatsächlich so. Ab 1.Oktober habe ich mit meiner Masterarbeit angefangen und der Plan war (und ist immer noch) möglichst schnell nachdem ich diese abgeben habe (Ende März 2017) mit der Suche nach einer neuen Wohnung anzufangen. Zu dem Moment habe ich einfach die Sachen so gelassen, besonders weil:

  • er hat selber geschrieben "rein informativ und keinerlei rechtliche Grundlage" und
  • ich bis Ende 2017 Zeit habe.

Oder so habe ich mir gedacht...Am 15. Februar habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr MIETER,

wir planen einige Umbaumassnahmen und müssen Handwerker bestellen. Bis wann können wir mit Ihrem Auszug rechnen?

Vielen Dank. Gruß, VERMIETER

Da ich damals (und immer noch) wegen Thesis und noch weiteren Problemen gestresst war, habe ich nicht geantwortet. Ich fand es auch echt frech, wenn man vorher "Du hast halt Zeit bis Ende des Jahres" gesagt hat und plötzlich 2 Monate später fragt "Nun, wann ziehst du denn aus?".

Vor 5 Tagen (also am 6.März) habe ich folgendes erhalten:

Hallo Herr VERMIETER,

leider haben wir von Ihnen bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Bis wann werden Sie ausziehen?

Die Räumlichkeiten werden ab Mitte 2017 benötigt.

Vielen Dank. Gruß

Heute habe ich ein Brief (kein Email) mit Unterschrift in meinem Postfach erhalten (anscheinend am 9.März versendet) also weniger als 1 Woche nach der letzten Nachricht. Inhalt kann man im Anhang NachrichtVermieter2 sehen.

Ich habe wirklich keine Zeit mich damit zu beschäftigen. Wie schon erwähnt - Thesis muss nach ca. 2 1/2 Wochen abgegeben werden, über Op werde ich mit meinem Orthopäde hoffentlich nächste Woche sprechen. Zusätzlich ist ein Freund von mir im Krankenhaus wegen Unfall und ich fange ab 1.April auf einem neuen Arbeitsplatz. Da bin ich mir wirklich nicht sicher, dass ich in der Lage sein werde so schnell eine Wohnung zu finden.

Ich habe recherchiert und anscheinend kann man Kündigungsfrist unter Umständen verschieben. Ich möchte das nicht tun, aber...

Ich werde höchstwahrscheinlich bis Mitte April mir einen Rechtsanwalt aussuchen aber möchte gern zuerst hier nach Rat fragen. Ich bin mir auch 99.9% sicher, dass es sich hier nicht um Eigenbedarf handelt.

Vielen Dank im Voraus!

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Eigenbedarf, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Auszugdatum max 2 Jahre im Kaufvertrag -was ist danach?

Hallo zusammen,

wie in meinem letzten Beitrag erklärt, hab ich nach 3 Jahren Suche meine Traumwohnung in München gefunden und möchte sie kaufen. Da ich sofort ein Zusage erteilt und die Finanzierungsbestätigung gebracht habe, würde der Verkäufer mir diese auch verkaufen. Alles läuft über eine Maklerin. Während ich anfangs happy war, scheint sich nun das mögliche Auszugsdatum immer weiter nach hinten zu schieben. Erst war es Sommer 21, dann sollte August 22 im Vertrag fixiert werden, jetzt soll ich schon mit März 23 leben.

Am Anfang hieß es, er wisse nicht in welchem Bauabschnitt seine Neubauwohnung gebaut werde und es könnte Max August 22 werden. Nun hat der Bauträger wohl den Bau verschoben und fängt erst 22 zu bauen an.

Der Verkäufer wird Vater und ich frage mich gerade, was passiert, wenn die Wohnung dann im März 23 immer noch nicht fertig ist. Dann kann ich ja wohl kaum bei einer Familie mit Kleinkind auf den Auszug bestehen oder doch?

Müssen die Verkäufer dann raus oder kann es sein, dass dies aufgrund Härtefall nicht durch geht?

Mir persönlich sind die 24 Monate ab Notar Termin viel zu lang (zumal er eine Witzmiete für München zahlen möchte) und ich würde gern so schnell wie möglich umziehen. Mir ist aber klar, dass ich so eine Wohnung in München (Dachterrasse, Maisonette, am Naturschutzgebiet) nie wieder finden werde oder auch nicht mehr bekommen werde. Habe schon die Erfahrung gemacht, überboten worden zu sein etc.

Ich weiß, dass viele sich fragen, wieso willst du die kaufen. Aber so einfach ist das für mich nach 3 Jahren erfolgloser Suche nicht. Nur weiß ich eben nicht, ob ich überhaupt die Chance habe, da nach 2 Jahren einzuziehen wenn der Bau dann auch wieder nicht fertig ist.
Muss ich dann erst mit einer Eigenbedarf Kündigung anfangen? Die würde bei 16 Jahren ja auch 9 Monate oder länger dauern. Oder ist das schon vom Tisch, weil die vertraglichen 24 Monate vereinbart sind?

Lieben Dank für eure Hilfe

Eigenbedarf, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Notarvertrag