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Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung

Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum

Was passiert wenn der Vermieter beim Anwalt lügt und das auffliegt?

Unser Vermieter ist zum Anwalt gegangen, da wir uns bei einem anderen Anwalt über eine nicht funktionierende Heizung, kalte Räume, Undichte und Nasse Wände, Schimmel und nicht Auszahlung unseres Guthabens der Betriebskosten beschwert haben. Die Liste der Mängel ist endlos lang und er meinte er bemüht sich, aber das tut er keineswegs. Immer wieder gab es Stress, wo ER laut wurde und grundlos angepisst war. Es wird ja wohl nicht so schwer sein eine Wohnung in einen normalen Zustand zu bringen, er bekommt ja schließlich das Geld dafür. Wir reden seit Jahren und nix passiert!

Er hat beim Anwalt angegeben, unsere Wohnung für den Eigenbedarf zu nutzen, heißt wir müssen raus. Natürlich offensichtlich dass es nur eine Lüge ist um uns loszuwerden, darf er einfach so lügen?

Wir haben ihm nie irgendwas getan, wir sind scheinbar einfach nur im weg, obwohl wir hier länger wohnen als er selbst.

Bekommt er eine Strafe für Falschaussagen beim Anwalt? Ich war bei den lauten Aufeinandertreffen immer als Zeuge dabei und weiß somit wer was gesagt hat. Es steht also nicht "Aussage gegen Aussage" - bedeutet auch ich weiß 100% dass er Lügt.

Was passiert so nebenbei eigentlich wenn er sich auch weigert die Betriebskosten und Kautionen auszuzahlen?

Kann man den Kampf noch gewinnen, sodass wir hierbleiben können? Und wenn nicht, muss er dann sich wenigstens an irgendwelchen Umzugskosten beteiligen? Schließlich will er uns ja raus haben...

Wir haben vor paar Jahren erst viel renoviert, jetzt noch homeoffice, kleinkind usw. Da hat man natürlich noch Zeit Unmengen an Besitz von A nach B zu schleppen 🙄

Sorry für den langen Text, wäre für jede Hilfe sehr dankbar! <3

Ich fass es echt nicht dass Vermieter solche undankbaren Vollidioten sein können, statt mal dankbar zu sein dass man denen monatlich Haufen Geld in den Nacken schießt ohne dass man im nachhinein wirklich was davon hat...

Geld, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Eigenbedarf, Vermieter, Immobilien

Mieterhöhung zustimmen, sonst Eigenbedarf

Moin,

meine Freundin wohnt in einer Mietwohnung, welche der Eigentümer seit einiger Zeit verkaufen wollte. Dies hat er anscheinend geschafft, denn vor wenigen Tagen meldete sich telefonisch eine Person, die angibt, der neue Vermieter zu sein. Die Miete würde zum nächsten Monat um 70 Euro erhöht (Vorher 440 Euro). Meine Freundin hat erstmal gesagt, dass sie so telefonisch gar nichts regelt, da sich der neue Vermieter nichtmal vorgestellt hat oder Ähnliches. Nun war das Osterwochenende.

Am 1. April waren wir wieder bei ihr und finden im Briefkasten einen Brief des Vermieters, auf dem hinten auf dem Briefumschlag steht: "Am 31. März um 11.30 Uhr eingeworfen!". Der 31. März war Ostersonntag.

Frage 1: Ist das so in Ordnung? Hat er es damit geschafft, das Schreiben noch im März zuzustellen oder zählt erst der nächste Werktag, also Dienstag der 2. April?

Meine Freundin will in der Wohnung sowieso nur noch bis zum 30.09. wohnen, da sie danach beruflich umziehen muss, das weiss der Vermieter.

In dem Schreiben steht nun, dass die neuen Eigentümer den Mietvertrag fristgerecht zum 01.07. kündigen wegen Eigenbedarfs. Außer wenn sie der Mieterhöhung zustimmen würde, dann könne sie gerne noch bis Ende September in der Wohnung bleiben.

Zusatz zu Frage 1: Ist das fristgerecht gekündigt?

Frage 2: Darf der Vermieter das so? In dem Schreiben steht nämlich nur wegen Eigenbedarfs, aber nicht explizit, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll.

Frage 3: Erfüllt das den Tatbestand einer Erpressung?

Danke für eure Hilfe!

Miete, Eigenbedarf, Erpressung, Frist, erhoehung