Wie stopft man einen Vogel aus?

4 Antworten

Hallo,

Rechtlich ist das leider ausgeschlossen, siehe Abs. 2:

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html

Zalla55  14.02.2020, 17:16

Ich kann das aus dem Text leider nicht so klar heraus lesen, aber betrifft das tatsächlich auch tot aufgefundene Tiere? Ich meine, der Fragesteller scheint ja mit dem ausgestopften Exemplar nicht handeln zu wollen, was vielleicht untersagt sein könnte. Aber auch das habe ich nicht explizit im Gesetz erkennen können.

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antnschnobe, UserMod Light  14.02.2020, 17:49
@Zalla55

1) Diejenige Person, die

  1. lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten
  2. ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne Weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse
  3. (weggefallen)

besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn sie auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass sie oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Art in Besitz hatte.

http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__46.html

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Pomophilus  14.02.2020, 19:02
@Zalla55

Wie gesagt, Absatz 2:

Zugriffsverbote).
(2) Es ist ferner verboten,
1.
Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten
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Zalla55  14.02.2020, 20:18
@antnschnobe, UserMod Light

Ah, anderer Paragraph. Ja, ok, da steht es explizit. Wobei mir im konkreten Fall eine Verletzung des Artenschutzes nicht wirklich einleuchtet. Das tote Tier liegen lassen, nicht mal aufheben (Zack: Besitz = strafbar) ist ja wohl keine Alternative zur Arterhaltung.

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Zalla55  14.02.2020, 20:20
@Pomophilus

Oh, "bearbeiten", das hatte ich übersehen. Aber wie schon in anderem Kommentar erwähnt, leuchtet mir im konkreten Fall eine Verletzung des Artenschutzes nicht wirklich ein.

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antnschnobe, UserMod Light  14.02.2020, 20:30
@Zalla55

In gewisser Weise schon auch, denn auch tote Tiere haben ihren Nutzen, ihren Sinn in der Natur.

Nebenbei soll so verhindert werden (was schon vorkam), daß plötzlich eben Leute "gefundene" tote Tiere in ihrem Besitz hatten.

Die Paragraphen 44/45/46/47 hängen in sich zusammen. vom Zugriffsverbot über Ausnahmen bis zur Nachweispficht und der Einziehung/Beschlagnahme. ; )

https://www.buzer.de/gesetz/8972/b26465.htm

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antnschnobe, UserMod Light  14.02.2020, 20:45
@antnschnobe, UserMod Light

Dazu noch:

https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html

(4) Abweichend von den Besitz- und Vermarktungsverboten ist es vorbehaltlich jagd- und fischereirechtlicher Vorschriften zulässig, tot aufgefundene Tiere und Pflanzen aus der Natur zu entnehmen und an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben oder, soweit sie nicht zu den streng geschützten Arten gehören, für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Präparation für diese Zwecke zu verwenden.
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antnschnobe, UserMod Light  14.02.2020, 22:06
@Pomophilus

So ist es doch auch gemeint! : )

Keine Privatperson hat das Recht, sich diese Tiere anzueignen. Weder tot noch lebendig. Nichts anderes soll das - und wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

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Pomophilus  14.02.2020, 22:06
@Zalla55

Ich denke, der Zweck ist uA auch, nicht den Kleinen Finger auszustrecken: oh, "aus Versehen" ein Tier überfahren, darf ich es jetzt behalten und ausstopfen?

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antnschnobe, UserMod Light  15.02.2020, 08:59
@Pomophilus

Mhm, so meinte ich auch:

Nebenbei soll so verhindert werden (was schon vorkam), daß plötzlich eben Leute "gefundene" tote Tiere in ihrem Besitz hatten.
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Zalla55  15.02.2020, 09:00
@Pomophilus

Danke euch für die ausführlichen Informationen. Ich liebe es, zu lernen.

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antnschnobe, UserMod Light  15.02.2020, 09:04
@Zalla55

Immer gerne - und: Genau solche Menschen/User wie Du, die hier ehrlich nachfragen, sind das, was mir persönlich GF wertvoll macht.

Danke dafür meinerseits.

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Besorg dir Bücher über Tierpräparation/ Dermoplastiken. Alles was hier geschrieben wird, ist viel zu grob und wird dich nicht dazu befähigen, einen kompletten Vogel zu präparieren, weil die einzelnen Arbeitsschritte teils sehr kompliziert sind.
Das hier hat mir ganz gut geholfen, als ich das probiert habe:

https://www.booklooker.de/B%C3%BCcher/Dietrich-Bornhalm+Pr%C3%A4parieren-von-V%C3%B6geln-und-S%C3%A4ugetieren/id/A02oK60901ZZe

Da steht glaube ich das wichtigste drin, aber ist auch nur ein kleiner Abriss des Handwerks.

Als ich es auch mal selbst probieren wollte, bin ich zu einem Präparator gegangen und hab mir bei dem alles besorgt was ich dazu brauchte. Zu meiner Überraschung hat er mir dann einen Stockentenerpel zum üben geschenkt. Vielleicht gibt es in deiner Nähe auch ein zoologisches Museum? Da wird ja auch oft fleißig präpariert. Da kannste auch fragen, ob du evtl. mal zuschauen kannst.

Ansonsten rate dir, erstmal mit einem anderen größeren Vogel zu üben, um ein Gefühl dafür zu bekommen. Beim ersten Mal wirst du wohl viele Fehler machen, was sehr gut ist, denn diese wirst du dann bei dem nächsten nicht mehr machen. ;-)

Und informier dich auf jeden Fall auch über die Rechtslage, damit du keine Probleme bekommst deswegen.

Andere Frage: hast du ne Idee, woran der Specht gestorben ist?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Naturschutz & Landschaftsplanung

Du kannst durch Einfrieren nicht zwingend alle möglichen Krankheitserreger abtöten. Ohne entsprechende Erfahrung überlasse das "Ausstopfen" einem Tierpräparator, wenn du es selbst versuchst, würde das mit Sicherheit in die Hose gehen.

Zum Präperator bringen.

l09fff 
Fragesteller
 10.02.2020, 18:45

ich würde ihn aber gerne selbst ausstopfen.

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Luftkutscher  10.02.2020, 18:49
@l09fff

Wenn du schon fragen musst, dann zeigt das, dass dir hierzu die nötigen Kenntnisse fehlen.

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l09fff 
Fragesteller
 10.02.2020, 18:57
@Luftkutscher

Ja natürlich, aber ich könnte mir die nötigen Kenntnisse hierdurch aneignen.

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Pomophilus  10.02.2020, 19:29

Auch der darf das nicht.

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