Wie sehr habe ich verkackt?

1 Antwort

Es macht Sinn, das Bundesland zu wissen bzw. hinzuschreiben.

NRW...

Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung (vgl. Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe"). Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten, besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag in die darunter liegende Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die Entscheidung über eine Wiederholung trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Sollte aufgrund der bisherigen Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich sein, muss je nach Zeitpunkt das erste Jahr oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholt werden. Bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung muss das dritte und vierte Halbjahr wiederholt werden. Grundsatz: Die Höchstverweildauer von vier Jahren innerhalb der gymnasialen Oberstufe darf nicht überschritten werden (vgl. Höchstverweildauer in den Fragen und Antworten weiter oben unter "Struktur der gymnasialen Oberstufe").

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe in der Qualifikationsphase wiederholen, gelten für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen die unterrichtlichen Vorgaben, die für die neue Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Sofern inhaltliche Vorgaben geändert wurden, kann sich für Wiederholerinnen und Wiederholer die Notwendigkeit ergeben, einzelne Inhalte nachzuholen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollten deshalb in jedem Fall die Beratung durch die unterrichtenden Lehrkräfte suchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schul. Teil der FH Reife am Gym./volle FH Reife seit 2022
Liliiiiii648 
Fragesteller
 05.01.2024, 18:53

Okay dankeschön für die Antwort :)

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