Wie muss man mit Beamten umgehen, damit man das bekommt, was man will?

14 Antworten

Es scheitert daran, dass die Beamtin das Kriterium im Drop Down Menü in ihrem Computer Programm nicht auswählen kann, obwohl es allen gesetzlichen Ansprüchen erfüllt. Daher wird mir nichts genehmigt...

Dann soll sie dir das entsprechende Papierformular senden?

Wenn der Anspruch sich gesetzlich begründen lässt - kann es nicht an einem Computerprogramm scheitern. Dann geht es zur Not in die nächst höhere Instanz oder wird eingeklagt.

Woher weißt du, dass deine Sachbearbeiterin verbeamtet ist?

Auf deine eigentliche Frage: wie mit jeder anderen Person auch. Mit etwas Verständnis dafür, dass die Behördenmühle leider manchmal immer noch etwas zäh ist - was aber der Struktur und nicht den Beschäftigten geschuldet ist.

slimshadyback 
Fragesteller
 26.01.2024, 21:22

Es ist definitiv den Beschäftigten geschuldet. Es ist alles rechtens und kann jetzt 2 jahrelang mein Anliegen hinausschieben, bis ich endlich erfolgreich durchgeklagt habe, obwohl eine motivierte Beamtin das in ner halben Stunde erledigt hätte.

0

Du bekommst das, was dir rechtlich vom Gesetz her zusteht und nicht
das, was du willst. Und das unabhängig von deinem Auftreten gegenüber
einem Beamten oder Beamtin. Aber wie überall macht der Ton die Musik.

slimshadyback 
Fragesteller
 09.01.2024, 21:35

Blödsinn, man bekommt nicht das von einem Beamten was einem rechtlich zusteht. Du bist wohl noch nicht im Leben angekommen...

1

Wenn es an der Software scheitert, dann würde ich mich an einen ihrer Vorgesetzten wenden. Soll einen Techniker schicken, der den Fehler findet im System. Die Sachbearbeiter können auch nichts anderes veranlassen.

slimshadyback 
Fragesteller
 09.01.2024, 21:38

Das kostet Geld, was die Behörde nicht hat wurde mir erklärt.

0
BenniXYZ  09.01.2024, 21:42
@slimshadyback

Ist eine Ausrede. Gibt doch für alles Schiedsstellen und Ombudsmänner oder Selbsthilfevereine. Such dir Hilfe. Z.B. Der NDR hilft.

0

Die ganzen Antworten, man solle doch freundlich und höflich sein, sind ja erschreckend. Sind die meisten das denn nicht? Ich denke schon, denn sie wollen ja was und sofern der Beamte keine groben, mutwilligen, schusseligen Fehler macht oder sich bei Ermessenssachen wiederholt quer stellt, sind doch alle zufrieden? Es liegt also nicht immer an den Kunden.

Du solltest alle Einschlusskriterien für das erfüllen, was du beanspruchst, sonst wird dir nichts gewährt. Ansonsten einfach nett, höflich und respektvoll sein, wie zu jeder anderen Person.

slimshadyback 
Fragesteller
 09.01.2024, 16:29

Es scheitert daran, dass die Beamtin das Kriterium im Drop Down Menü in ihrem Computer Programm nicht auswählen kann, obwohl es allen gesetzlichen Ansprüchen erfüllt. Daher wird mir nichts genehmigt...

1