Wenn mein Führerschein in Deutschland abgenommen wird , kann ich ein ausländisches Führerschein benutzen.?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Nein 78%
Ja 22%

7 Antworten

Ich stelle immer wieder fest, dass die Begriffe "Fahrverbot" und "Fahrerlaubnisentzug" von den meisten Usern hier nicht verstanden werden...

Bei einem Fahrverbot handelt es sich um ein temporäres Verbot mit einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Nach einem oder 3 Monaten (je nachdem ob Wiederholungsfall oder nicht) bekommt man sein Kärtchen automatisch wieder.

Bei einem Fahrerlaubnisentzug ist die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen worden. Man muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen um wieder am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Ein Fahrverbot wird zumeist nach einer OWI verhängt, ein Entzug der FE steht idR in Verbindung mit einer Straftat (es gibt allerdings Ausnahmen).

Wenn nun eine FE-Entzug vorliegt, bedeutet dies nicht gleichzeitig dass ein Fahrverbot besteht, d.h., man kann weiterhin mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

Jetzt zum konkreten Fall von "Mahaga":

Wie ist deine Frage gemeint? Besitzt du noch einen ausländischen FS (außerhalb der EU), obwohl du diesen hier in D nach 6 Monaten in eine deutsche FE hättest umtauschen müssen? Hast du hier in D einfach nochmal einen neuen FS gemacht?

Falls es so ist, darfst du den ausländischen FS hier in D nicht benutzen.

Oder geht es dir in deiner Frage darum jetzt erst einen neuen FS im EU-Ausland zu erwerben um damit einer MPU zu entgehen?

Falls ja: zum einen musst du mehr als 185 Tage im jeweiligen EU-Ausland gelebt haben und zum anderen muss deine Sperrfrist abgelaufen sein. Wenn dir daraufhin das entsprechende EU-Ausland eine neue FE ausstellt, muss diese auch in D anerkannt werden.

Jein - in Deutschland nicht, im Ausland in der Regel schon.

Nein

Nein. Das ist nicht mehr möglich. Früher war das mal möglich.

Aber:

Du kannst im Ausland noch Auto fahren.

Nein

Das Fahrverbot ist auch im System hingelegt.

nancycotten  27.06.2023, 00:12

Es handelt sich hier aber nicht um ein Fahrverbot, sondern um den Entzug der Fahrerlaubnis, den Unterschied habe ich in einer eigenen Antwort erklärt..

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Nein

Mit der Abnahme deines Führerscheins hast du gleichzeitig ein Fahrverbot in Deutschland. Also nein, dürfen nicht.