Welcher Paragraph der STVO regelt das Einfädeln auf der Autobahn?
Folgende Situation: Zwei PKW befinden sich auf der Beschleunigungsspur und wollen auf die rechte Fahrspur der Autobahn wechseln. Der vorausfahrende schätzt ein, dass er ausreichend beschleunigen kann, um vor einem LKW mit genügend Sicherheitsabstand auf die rechte Spur wechseln kann. Er fährt, dann schon mit ca. 120km/h bis zum Ende der Beschleunigungsspur (er zeigt mit dem Fahrtrichtungsanzeiger das auch an). Dem nachfolgenden PKW reicht offensichtlich ein geringerer Sicherheitsabstand. Er wechselt auf die rechte Spur der Autobahn und beschleunigt weiter. Am Ende der Beschleunigungsspur ist er auf gleicher Höhe mit dem eigentlich vorausfahrenden Fahrzeug. Dieser darf nicht auf die rechte Fahrbahn wechseln, die ist durch ein Fahrzeug besetzt.
Das ist kein konstruierter Fall! In so einer Situation war ich als Vorausfahrender schon 2 x (in 54 Jahren). Beim 2. Vorfall war der Standstreifen breit genug, um dort weiter zu fahren. Beim 1. endete die Beschleunigungsspur an einem Brückenpfeiler und ich habe mich hineingedrängt. Auf jeder Seite waren nur Millimeter Platz.
Wie sollte man sich verhalten?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
7 Antworten
Das Einfädeln auf der Autobahn regelt § 18 StVO; Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044). Auf die Beachtung dieser Regelung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn auch vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf nur so einfahren, dass er den durchgehenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert. Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VM 1998, 87)
ich habe es auch im Hinblick auf diesen Satz eingestellt; im übrigen hat sich das hintere Fahrzeug entsprechend § 5 StVO verkehrsgerecht zu verhalten;
Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VM 1998, 87)
da hat das Gericht offensichtlich auch keinen Text in der STVO gefunden, der einem nachfolgenden Fahrzeug an so einer Stelle ein "überholen unter Nutzung der rechten Fahrbahn der Autobahn" verbietet.
Der Verweis auf dieses Urteil war für mich Anlass für "Hilfreichste Antwort".
Irgend etwas hier sagt mir, das Du die Geschichte falsch beschreibst.
Wenn Du VOR dem Lkw einscheren willst, müsste der andere ja in der Zwischenzeit den LKW überholen und dann davor wieder einscheren, um Dir den Weg zu blockieren.
Heidewitzka, das hättest Du dann im Rückspiegel sehen müssen und selbst etwas mehr als auf den Pinsel drücken. --> selbst schuld
Möglichkeit 2 ist, dass Du HINTER dem LKW einfädeln willst und er sich dann einfach neben Dich setzt. Sorry, aber dann fährst Du mit 200%iger Garantie keine 120 mehr, es sei denn, der LKW ist ein geisteskranker Pole, der nix mehr zu verlieren hat.
In dem Fall: Wenn der Hintermann rüberzieht, auch rüberziehen und sonst nicht jammern.
Mir ist auf 1,5 Mio Kilometer sowas nie widerfahren und ich schätze nicht, dass das nur mit Glück zu tun hat. ;)
müsste der andere ja in der Zwischenzeit den LKW überholen und dann davor wieder einscheren, um Dir den Weg zu blockieren.
nein. Ich habe auf der Einfädelspur einen Abstand zum LKW von mindestens 20m erreichen wollen, was ich auch erreicht hatte. Dem Nachfolgenden haben aber bereits 5m gereicht und er hat auch noch so beschleunigt, dass am Ende der Beschleunigungsspur neben mir war.
Meine 1,6L Maschine ist manchmal schon anderen Fahrzeugen unterlegen.
Gut, 1,5Mio Kilometer werde ich nicht schaffen, 54 Jahre ohne Unfall und ohne Punkte setze ich dagegen.
Bei deinem überschätzen Selbstbewutsein solltest du wirklich diese Variante wählen.
Was hat das mit Selbtbewußtsei zu tun?
Hier können, wenn es rücksichtslose Autofahrer gibt, nur die Autobauffahrten gesperrt werden.
Wie sollte man sich verhalten?
Es soll Autos geben, die haben eine Bremse. Auf der Autobahn hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrabahn gegeüber den Auffahrenden (§ 18 Abs. 3 StVO), also schlicht stehen bleiben und warten bis eine ausreichend große Lücke im Verkehr ist.
Nur der Vollständigkeit halber:
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Mit anderen Worten, ein nachfolgendes Fahrzeug hat Vorfahrt, wenn es schneller beschleunigen kann?
Wer auf der durchgehenden Fahrbahn ist hat Vorfahrt. Woran das liegt, das er dort ist spielt keine Rolle.
Klasse Regelung. Wenn ich mal ein Dickes Auto habe, werde ich auch so schnell wie möglich von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn wechseln und die, die vor mir gefahren sind und nicht so schnell beschleunigen nicht wechseln lassen.
:))
in welchem Land hat das stattgefunden? und wollen auf die rechte Fahrspur der Autobahn wechseln.
grundsätzlich hat der Autobahnverkehr vorrang.
der vorausfahrende
hat in ganzer Linie geschlafen
ganz genau in Brandenburg.
hat in ganzer Linie geschlafen
du meinst also man hätte, sobald man hinter sich einen Porsche oder so ein Gerät erkennt, das Gesetz "der Stärkere hat Recht" beachten müssen?
Nächtens beschleunige ich also nicht, bleibe gleich am Anfang der Beschleunigungsspur stehen und warte auf eine genügend große Lücke. Dabei beachte ich sorgfältig, dass kein Nachfolgender vor mir auf die Autobahn wechselt.
jetzt übertreibst aber
anhand deiner Beschreibung passt das von @Smartass67 am besten. ergo stimmt etliches nicht.
bin oft auf der Autobahn, bei Auffahrenden wird vielfach die rechte Spur freigemacht, selbst von Brummis
Dem nachfolgenden PKW reicht offensichtlich ein geringerer Sicherheitsabstand. Er wechselt auf die rechte Spur der Autobahn und beschleunigt weiter.
laut meiner Logik war da mehr Platz, du hättest locker einscheren können; wenn er es kann, du erst recht
es geht doch nicht um Fahrzeuge, die bereites (einige Minuten) auf der Autobahn fahren, es geht um 2, die praktisch gleichzeitig von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn wechseln wollen.
Nein, ich übertreibe nicht. Letzteres war erst am 16.7.19.
sicher hätte ich einscheren können, wollte aber einen genügend großen Sicherheitsabstand erreichen, das kostet etwas Zeit. Der Abstand hätte vielleicht auch für das nachfolgende Fahrzeug gereicht, nur hat der, Dank seiner PS-Reserve stark beschleunigt und war dann schon neben mir.
hmm, na klar, er wollte vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Fahrspur (der Autobahn) wechseln
das war ironisch
ist aber auch möglich, hab ich schon durch, nämlich in Ländern wo Linksverkehr besteht
passt leider nicht zur Situation. Außer: