Gibt es eine bekannte deutsche Zeitung, die freundlich oder zumindest neutral über die AfD berichtet?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht nicht um freundlich, sondern sachlich.

Es würde ja reichen, wenn die Zeitungen einfach nur von der AFD berichten, nein, immer ist es die rechtspopulistische AFD.

Das haben inzwischen doch alle vernommen, oder gibt es welche, die das bisher noch nicht wissen?

Crack  13.09.2016, 20:11

nein, immer ist es die rechtspopulistische AFD.

Diese Bezeichnung haben sie sich doch auch hart erarbeitet und bestätigen sie täglich auf`s Neue.
Warum also sollte man darauf verzichten?

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Die Frage ist schon alt. Ich finde die Junge Freiheit objektiv. Sie prangert viel an, was in der AfD schief gelaufen ist, und bietet immer wieder gute Interviews und sehr gut recherchierte Artikel. Und wie zu erwarten werden diese Aussagen von all jenen die keine richtig passenden Gegenargumente haben als "politisch nicht korrekt" verrissen und die Autoren diffamiert. Da sich aber langsam herausstellt, dass diese Autoren mit dem was sie vor einem oder zwei Jahren geschrieben haben, Recht behalten, wird es immer schwieriger sie mit Polemik "abzufertigen".

Ich lese auch gelegentlich "Die Welt", und täglich die "Deutsche Wirtschaftsnachrichten" (online) und sehe auch da, dass sie zunehmend kritischer werden. 

Mastrodonato 
Fragesteller
 05.08.2017, 12:08

Ja, die junge Freiheit ist in der Tat empfehlenswert.

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Schwervelke  05.08.2017, 12:40
@Mastrodonato

Ich habe vor kurzem die Auflagenentwicklung der Junge Freiheit gesehen: sie hat sich zwischen 1998 und 2016 verdreifacht. 

Im gleichen Zeitraum ging die Auflage der FAZ von 400.000 auf 250.000 zurück, einen Verlust von 39,9%.

 Die Süd-Deutsche verlor im gleichen Zeitraum 13,3%. 

Natürlich ist die Junge Freiheit noch eine "kleine" Zeitung, aber ihr Erfolg gibt ihr Recht. Einige Menschen unterscheiden schon noch nach der Verlässlichkeit der Berichtserstattung, und ich finde die Zeitung immer interessant, und viel ehrlicher als die "Mainstreampresse".

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Bei dieser Sache mit dem Schießbefehl hat sie rein rechtlich, wie sie eben gesagt hat auch Recht. Es geht mir aber nicht darum ob es gesetzlich ok ist, sondern menschlich gesehen und so können die Zeitungen auch berichten wenn sie das wollen. 

In der DDR damals war der Schießbefehl an der Grenze auch durch das Gesetz legitimiert. Heißt es nun, dass dessen Ausführung gut war? Nein, das war überhaupt nicht gut und als absolut verwerflich einzustufen. Die DDR bezeichnet man ja immer so schön als Unrechtsstaat auch wegen diesem Schießbefehl also würde sich die BRD auch zu einem Unrechtsstaat machen, zumindest sehe ich das so. Von daher kann man nunmal negativ über Petrys Aussage schreiben. 

Die Polizisten oder Grenzschützer sollten nur auf Personen schießen, wenn sich die Gewalt absolut gegen diejenige Person richtet, welche die Waffe hält. Allerdings einfach nur auf Menschen zu schießen, weil diese eine unsichtbare Linie übertreten finde ich mehr als daneben. Aber das scheinen einige AfD´ler wohl anders zu sehen. so ist das dann eben. Shit happens...

Ach so und Zeitungen: Bei der Jungen Freiheit kannst du bestimmt mal reinschauen und ein absolut unabhängiger neutraler Block ist der von Honigmann. Den kann ich nur empfehlen... (Sarkasmus) Vielleicht ist ja was für dich dabei.

Mastrodonato 
Fragesteller
 15.09.2016, 18:06

Nur war das eben kein Schiessbefehl (also die Pflicht auf Flüchtende zu schiessen wie in der DDR), sondern ein "notfalls von der Waffe gebrauch machen". Das beinhaltet beispielsweise Warnschüsse.

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randomhuman  15.09.2016, 18:54
@Mastrodonato

Petry hat beim Schießbefehl vom "ultima ratio" geredet, also die Erschießung oder Verwundung dieser Menschen. Darum geht es mir. Das finde ich in dieser friedlichen Gegend hier unpassend. Zumal die Menschen, die an der Grenze leben wohl keine Bock darauf haben jede Nacht geweckt zu werden oder mit dem Gedanken leben zu müssen, dass ein paar Meter weiter Menschen sterben mussten, eben durch diese unsichtbare Linie.

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Welche Zeitung berichtet denn heutzutage über irgendeine Partei "freundlich"?

"Freundlichkeit der Berichterstattung" ist kein Bestandteil des journalistischen Arbeitsethos und maximal eine Aufgaben- und Zielstellung für parteieigene Gazetten.

Ansonsten haben die Journalisten und Medien die Politik kritisch und nicht im Modus des Erfüllungsgehilfen zu begleiten.

Wenn die AfD nun besonders kritisch betrachtet wird, dann sicherlich nicht, weil die Medien "unfair" mit ihr agieren, sondern eben viele Aspekte an der AfD eben auch sehr kritisch zu betrachten sind.

Es ist auch dummes Zeug zu behaupten, man habe Petry (und dem hässlichen Storch)  einen "Schießbefehl" in den Mund gelegt. Ich habe neulich erst das inkriminierte Interview noch einmal gelesen. Da spricht sich Petry unmissverständlich dafür aus, "notfalls" auch auf Frauen und Kinder zu schießen, um Grenzübertritte zu unterbinden.

Mastrodonato 
Fragesteller
 13.09.2016, 13:45

"Notfalls von der Waffe gebrauch machen" war der Wortlaut - und nicht schiessen. Das ist ein Unterschied. Waffen können Tränengas, Knüppel und andere nonletale waffen sein.

Schiessen kann man auch in die Luft (Warnschüsse), vorher kann man mit der Waffe drohen.

Wenn man sich diese   http://www.bz-berlin.de/welt/fluechtlinge-stuermen-die-mazedonien-grenze  und diese  https://de.sputniknews.com/bilder/20160409/309055659/fluchtlinge-sturm-grenze-griechenland-mazedonien.html  Bilder ansieht, dann verliert die Erwägung über Waffeneinsatz sehr viel von ihrer "Ungeheuerlichkeit". die die Mainstream Presse verbreitet, wo man sich vorstellt, dass ohne Grund auf wehrlose Kinder geschossen wird oder was auch immer.

Das Wort Schiessbefehl ist auch deshalb eine Ungeheuerlichkeit, weil das an der DDR Grenze und anderen Ostblockstaaten galt - auf Leute, die nicht in ein Land eindringen wollten, sondern nur anderswo hinwollten.

So kann man nicht von objektiver Berichterstattung sprechen. Man kann höchstens sprechen, dass Waffengewalt eingesetzt werden kann - das ist aber kein Schiessbefehl. Hier auch die Sache mit B v Storch:

"Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?", was Storch knapp mit "Ja" beantwortete.

Das im Artikel des Spiegel, der aber den Schiessbefehl als Untertitel hat.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-beatrix-von-storch-schiessbefehl-aeusserung-loest-entsetzen-aus-a-1074937.html

Eine neutrale Berichtserstattung hält fest, dass Waffengewalt nicht gleich Schiessen bedeutet (sondern nur im Notfall), sondern eben auch Drohen und warnen bedeuten kann und das es nicht tödliche Waffen gibt.

Eine wohlwollende Berichterstattung wird darauf hinweisen, dass diese sogenannten Flüchtlinge sich durch hohe Gewaltbereitschaft auszeichnen, Kinder als Schutzschilder verwenden und deshalb der Einsatz von Waffen zumindest diskutiert werden kann.

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atzef  13.09.2016, 14:26
@Mastrodonato

Du wirst selber unseriös und fängst an, falsch zu zitieren.

"

Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren? Petry:

Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch

von der Schusswaffe Gebrauch machen

. So steht es im Gesetz."

Quelle: http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328

"Von der Schusswaffe Gebrauch machen" ist in der deutschen Sprache als feste Nomen-Verb-Verbindung ein Synonym für Schießen und bedeutet im Polizeigebrauch die Waffe abfeuern. Erst zu einem Warnschuss und falls der wirkungslos bleibt halt gezielt.

Ferner lügt hier Petry selber einmal mehr, weil es eine solche gesetzliche Vorschrift gar nicht gibt. Sie verteidigt hier lediglich ihre Spitzenposition als verlogenste Politikerin mit den meisten falschen Tatsachenbehauptungen.

Nochmal: Petry behauptet eine gesetzliche Vorschrift zum Schusswaffengebrauch gegen illegale Grenzübertritte. Es ist absolut legitim, dies als "Schießbefehl" zu skandalisieren - gerade vor dem Hintergrund, dass es entgegen der verlogenen Petry-Behauptung so etwas gar nicht gibt!

Und damit sind wir wieder beim Anfang. Du selber argumentierst unseriös mit Falschzitaten als Prämisse deiner Aussagen.

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Crack  13.09.2016, 20:08
@Mastrodonato


"Notfalls von der Waffe gebrauch machen" war der Wortlaut - und nicht schiessen. Das ist ein Unterschied. Waffen können Tränengas, Knüppel und andere nonletale waffen sein.

Erstens spricht Frau Petry explizit von Schusswaffen,
zweitens beruft sie sich auf §11 des UZwG - auch da geht es nur um Schusswaffen und um keine anderen Waffen.

An-sehen und -hören kann man ihre Aussage hier: http://goo.gl/5iWLLY [ab 0:44sec]

Wenn Du schon im Sinne der AfD tätig sein willst solltest Du Dich besser auf Diskussionen vorbereiten. Aber gut, die AfD redet ja auch immer wieder Nonsens - von daher hast Du das auch schon ganz gut drauf...

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wickedsick05  13.09.2016, 20:26
@atzef

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten  Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und
Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im
Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__11.html

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wickedsick05  13.09.2016, 22:35
@atzef

siehst du dann hat Petry recht:

Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch

von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein
Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht.
Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.

z.b.Tränengas denn laut § 12

(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn

andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen

. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen

Sachen erreicht wird.

(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein,

angriffs- oder fluchtunfähig zu machen

. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden,

außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge

(§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt

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atzef  14.09.2016, 00:41
@Crack

Hier muss ich mal ne Lanze für den Fragesteller brechen. Der ist sicher kein klassischer AfD-Fanboy und auch kein AfD-Wähler, da selber Ausländer. Weiter ist er engagierter Anti-Rechtsextremist und Anti-Totalitarist und bekennender Demokrat. Dem geht es eher darum, als advokat diaboli die Grenzverläufe auszuloten. Dabei stehen ihm zwei Dinge etwas im Weg: trotz exzellenter Deutschkentnisse das letzte Quentchen an Sprachverständnis für die Feinheiten und der Umstand, ohne demokratische Kulturtradition unter totalitären stalinistischen Herrschaftsverhältnissen aufgewachsen zu sein. Das  macht einen dann auch empfänglich für eine intolerante, auf staatliche Eingriffe gegen unbotmäßige Meinungen und Bekenntnisse "vertrauende" Auseinandersetzung mit undemokratischen Bestrebungen zu setzen.

Die Jungs tun sich halt schwer damit zu kapieren, dass der demokratische Rechtsstaat nicht nur die Freiheit demokratischer, sondern auch extremistischer und auch islamistischer Bekenntnisse zu schützen und zu garantieren hat. Totalitär orientierter Rechtspopulismus ist ja nicht ohne Grund eine gemeinschftliche Erscheinung aller ehemals "sozialistischer" Erziehungsdiktaturen.

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Mastrodonato 
Fragesteller
 15.09.2016, 18:28
@atzef

nett geschrieben, aber ich bin nicht unter dem Totalitarismus aufgewachsen, sondern in der Schweiz, einem Land mit einer 100 Jahre längeren Demokratie Tradition als Deutschland.

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atzef  15.09.2016, 18:37
@Mastrodonato

Hehe, ok. Aber die Schweizer haben bis 1970 gebraucht, um z.B. den Frauen das Wahlrecht zu gewähren, das hatten wir da schon seit 52 Jahren...:-)

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FuHuFu  15.09.2016, 18:52
@Mastrodonato

vermutlich der SVP nahestehend, der Schwesterpartei der AfD in der Schweiz

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Mastrodonato 
Fragesteller
 15.09.2016, 23:03
@atzef

Das stimmt - aber auch nur, weil es einfach so entschieden wurde, von oben. Hätten Deutsche Männer abstimmen können, ob die Frauen an die Urne dürfen.... hätte es vielleicht noch länger gedauert -)

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