Welche Unterstützung bekommt man nach Trennung ohne Scheidung – Jobcenter oder Sozialamt zuständig?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Situation meiner Mutter:
Sie hat früher Arbeitslosengeld bekommen, aber der Anspruch ist inzwischen ausgelaufen. Aktuell erhält sie keine finanzielle Unterstützung mehr.
Zurzeit lebt sie noch mit ihrem Ehemann zusammen, aber die Ehe besteht im Grunde nicht mehr – sie wollen sich trennen und später scheiden lassen. Die Scheidung ist aber noch nicht eingereicht.
Meine Mutter möchte schon vor der offiziellen Scheidung in eine eigene Wohnung ziehen, weil das Zusammenleben nicht mehr tragbar ist. Sie hat allerdings kein eigenes Einkommen und müsste finanziell unterstützt werden, sobald sie auszieht.
Daher meine Fragen:
• Welches Amt ist in so einem Fall zuständig – das Jobcenter oder das Sozialamt?
• Welche Leistungen kann man beantragen, wenn man zwar getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist?
• Was muss man vor dem Umzug beachten (z. B. Genehmigung der Wohnung)?
• Welche Nachweise verlangt das Amt, um die Trennung zu akzeptieren?
Ich freue mich über jeden hilfreichen Hinweis – danke schon mal im Voraus!😊
4 Antworten
Aufgrund von Depressionen ist das nicht möglich.
Dann wäre u.U. das Sozialamt zuständig und nicht das Jobcenter.
Sie sollte sich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.
Wenn die Mutter arbeitsfähig und noch nicht im Alter für die Altersrente ist, wäre das Jobcenter und nicht das Sozialamt zuständig.
Solange sie noch verheiratet sind, besteht gegenseitige Unterhaltspflicht, es kommt also darauf an was der noch Ehemann an bereinigtem Nettoeinkommen hat.
Auch wenn die Scheidung eingereicht ist, bestünde bei Leistungsfähigkeit vorrangig Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Würde dieser zur Deckung ihres Grundbedarfs nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld nicht ausreichen, kann es eine entsprechende Aufstockung vom Jobcenter geben.
Der Grundbedarf läge dann derzeit für sie bei min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die angemessene KDU = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Vorher alles mit dem Jobcenter klären, wenn sie gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, am besten einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren.
Erstmal wahrscheinlich keine, der Ehemann ist unterhaltspflichtig, das hat Vorrang vor Sozialleistungen. Auch nach einer Scheidung könnte ggf. Unterhaltspflicht bestehen.
Hier wäre zunächst mal Trennungsunterhalt angesagt: https://www.unterhalt.com/trennungsunterhalt.html
Sie kann sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, damit kann sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.
Der kann dann Gerichtskostenbeihilfe für sie beantragen.
Scheidungen gehen nicht von heute vom morgen.
- zunächst muss ein "Trennungsjahr" vorbei sein
- gibt es keine einvernehmliche Scheidung, ist - ohne Einverständnis des Partners die Scheidung nach 3 Jahren der Trennung möglich
Vielleicht könnte deine Mutter einen Job finden.
Ich gehe stark davon aus, dass der Mann aus eigenem Willen sich nicht scheiden lassen würde. Wenn sich meine Mutter, jedoch erst scheiden lassen muss, um jegliche Leistungen in Anspruch zu nehmen ohne Geld zu haben. Wer zahlt dann die Scheidungskosten?